Die BAG-SB bietet seit Januar 2009 unter der Adresse www.meine-schuldnerberatung.de eine kostenfreie Plattform für die persönliche Onlineberatung als Zugangsberatung zur Schuldnerberatung an. Das Angebot wird jährlich von ca. 1.500 - 2.000 Ratsuchenden in Anspruch genommen, ca. 100 Beratungsstellen, die ausschließlich kostenfreie Beratung anbieten, sind beteiligt.

Bei einer Doppel-Pfändung des künftigen Lohns, der infolge Überstunden, Spesen, Weihnachts- und Urlaubsgelds schwankt, "an der Quelle" und zugleich auf dem Gehaltskonto waren bisher nur wenige Gerichte bereit, die "Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens bei der Drittschuldnerin bezüglich Lohn/Gehalt, welche von XY auf das gepfändete Konto überwiesen wird" in ihrer jeweiligen Höhe von der Kontopfändung auszunehmen.