P-Konto: Notwendige Existenzsicherung bei Auszahlungssperre im Januar 2012
Wie bereits mehrfach berichtet, endet am 31.12.2011 endgültig der bisherige Kontenpfändungs- und Sozialleistungsschutz. Ab dem 01.01.2012 wird ein Schutz vor Kontenpfändungen nur noch mittels eines Pfändungsschutzkontos (sog. „P-Konto“) möglich sein.