Quo vadis, P-Konto?
Der Artikel von Ass. jur. Martin Langenbahn (Caritasverband Karlsruhe e.V.) setzt sich mit dem sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto auseinander und berücksichtigt dabei die künftige Gesetzesänderung in den §§ 835, 850 k ZPO.
Der Artikel von Ass. jur. Martin Langenbahn (Caritasverband Karlsruhe e.V.) setzt sich mit dem sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto auseinander und berücksichtigt dabei die künftige Gesetzesänderung in den §§ 835, 850 k ZPO.
Die Beratungspraxis sieht sich im Zuge der P-Konto-Reform nicht nur mit dem sog. Monatsanfangsproblem konfrontiert, wofür das Justizministerium eine klarstellende Gesetzeslösung geschaffen hat.
Ein als selbständiger Rechtsanwalt tätiger und privat krankenversicherter kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen.
Für die Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Beendigung des Bewilligungsabschnitts ist grundsätzlich ein Fortzahlungsantrag erforderlich. Dies hat das BSG in zwei nun entschiedenen, doch zu differenzierenden Verfahren festgestellt.
Zahl der Überschuldeten hat sich verdoppelt. Überschuldung führt zur Verarmung und sozialen Ausgrenzung. Schuldnerberatung ist unverzichtbar für die Stabilisierung überschuldeter Menschen. Zahl der Beratungsstellen muss sich verdoppeln. Finanzielle Unterstützung muss verbessert werden. Gesetzliche Grundlage für die Überschuldungsstatistik ist notwendig.
Die Arbeitslosigkeit ist der häufigste Auslöser für eine Überschuldungssituation bei Privatpersonen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2009 die Arbeitslosigkeit bei 28% der von Schuldnerberatungsstellen betreuten Personen der Hauptauslöser für die Überschuldung.