Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren 2011
Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren 2011
Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren 2011
Die BAG-SB bietet seit Januar 2009 unter der Adresse www.meine-schuldnerberatung.de eine kostenfreie Plattform für die persönliche Onlineberatung als Zugangsberatung zur Schuldnerberatung an. Das Angebot wird jährlich von ca. 1.500 – 2.000 Ratsuchenden in Anspruch genommen, ca. 100 Beratungsstellen, die ausschließlich kostenfreie Beratung anbieten, sind beteiligt.
Ab dem 01.12.2012 gibt es bekanntlicherweise Pfändungsschutz auf einem Girokonto nur noch in Form des Pfändungsschutzkontos. Auch alle bisherigen Sonderregelungen zum Schutz von Sozialleistungen fallen mit diesem Datum weg. Das Bundesjustizminsterium hat nun seine Rechtsansichten zu verschiedenen Fragen in Form einer FAQ veröffentlicht.
Bei einer Doppel-Pfändung des künftigen Lohns, der infolge Überstunden, Spesen, Weihnachts- und Urlaubsgelds schwankt, „an der Quelle“ und zugleich auf dem Gehaltskonto waren bisher nur wenige Gerichte bereit, die „Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens bei der Drittschuldnerin bezüglich Lohn/Gehalt, welche von XY auf das gepfändete Konto überwiesen wird“ in ihrer jeweiligen Höhe von der Kontopfändung auszunehmen.
Wie bereits mehrfach berichtet, endet am 31.12.2011 endgültig der bisherige Kontenpfändungs- und Sozialleistungsschutz. Ab dem 01.01.2012 wird ein Schutz vor Kontenpfändungen nur noch mittels eines Pfändungsschutzkontos (sog. „P-Konto“) möglich sein.
Der Beitrag von Martin Langenbahn befasst sich mit der Existenzgefährdung durch Mietschulden und den Interventionsmöglichkeiten durch die Schuldnerberatung.
Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig dem betreuenden, ausgezahlt.