Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses zum neuen Pfändungsschutzkonto (Endfassung 31.05.2010)
Zum 1. Juli 2010 treten neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft. Es wird das Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) eingeführt.
Nach bisher geltendem Recht führt die Pfändung eines Girokontos dazu, dass es vollständig blockiert ist. Die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens, wie Begleichung von Miete, Energiekosten, Versicherungen etc. können erst wieder über das Konto abgewickelt werden, wenn der Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt.