Der „neue“ Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge
Im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht waren bisher insbesondere die umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenansprüche sowie die Versorgungsansprüche von Rechtsanwälten, Ärzten und anderen Freiberuflern gegen ihre berufsständischen Versorgungswerke geschützt.