Die Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei laufender Lohn- oder Gehaltspfändung und bei der Kontopfändung
Weihnachtsgeld bei Lohn- und Gehaltspfändung: Auch wer angesichts von Lohn- und Gehaltspfändungen deutlich geschmälerte Überweisungen verbuchen kann, darf sich beim Weihnachtsgeld freuen: Seit 2002 bleiben davon bis zu 500 Euro pfändungsfrei im Geldbeutel.