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Literaturrecherche zur Definition der Ver- und Überschuldung im europäischen Raum (Dokumentation)

Anhand des ersten Armuts- und Reichtumsberichts und der in der Europäischen Union geführten Diskussion zur Armutsentwicklung hat sich gezeigt, dass es in Europa unterschiedliche Definitionen für eine Ver- und Überschuldung gibt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Münchner Institut für Grundlagen- und Programmforschung beauftragt, eine Literaturrecherche zu beiden Begriffen in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union durchzuführen. Dies ist im Vorfeld der Erstellung des zweiten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung und der weiteren Koordinierung von armutsvermeidenden Maßnahmen in der Europäischen Union notwendig.

Im Ergebnis kommt Korczak zu einem dreistufigen Kern-Definitionsvorschlag:

Subjektive Überschuldung ist dann gegeben, wenn sich eine Person psychisch und

finanziell überfordert fühlt, Schulden zurückzuzahlen“

 

Relative Überschuldung ist dann gegeben, wenn trotz Reduzierung des Lebensstils

der Einkommensrest nach Abzug der Lebenshaltungskosten (Miete, Energie, Versicherung,

Grundnahrungsmittel, ÖPNV, Telefon, Kleidung etc.) nicht zur fristgerechten

Schuldentilgung ausreicht“

 

Absolute Überschuldung (Insolvenz) liegt vor, wenn das Einkommen und Vermögen

des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken“

 

Die gesamte Studie kann als PDF-Datei unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden:

 

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/literaturstudie-verschuldung,property=pdf.pdf


Thomas Seethaler, Caritas Heidelberg, 02.03.2004

 

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