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Materialien und Informationen im Angebot des Infodienstes
zur Aktion und Umfrage der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V. (LAG-SB)in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)
Zur Aktion der LAG Schuldnerberatung
Die Verfügung über ein Girokonto ist heute eine wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Kein Girokonto zu haben oder zu bekommen, bringt Schwierigkeiten bei Arbeitsaufnahme oder Erhalt des Arbeitsplatzes oder bei der Anmietung einer Wohnung mit sich. Aber auch der Bezug von Sozialleistungen ist ohne Konto erheblich erschwert. Ohne Girokonto ist die Überweisung von Geldbeträgen nur noch kostenintensiv möglich (bis 10.- DM pro Überweisungsvorgang).
Verbraucherschutz und Schuldnerberatung sind seit langem damit konfrontiert, dass die Einrichtung von Girokonten verweigert wird oder dass bestehende Girokonten von der kontoführenden Bank gekündigt werden. In der ersten Hälfte der 90er Jahre wurde dies zunehmend thematisiert und die Forderung nach einem "Recht auf ein Girokonto" fand nicht nur Unterstützung bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden, sondern wurde auch mitgetragen von einzelnen Parteien und Gewerkschaften.
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft hatten in Folge der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung erklärt, dass eine solche nicht notwendig sei und im Juni 1995 die sog. ZKA-Empfehlungen ausgesprochen, mit der die Kreditinstitute die Bereitschaft erklärten, auf Wunsch für jede Bürgerin und jeden Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zustellen. So heißt es in der Empfehlung:
"Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei er Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern."
Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in besonderen Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober Belästigung oder Gefährdung von Mitarbeiter/innen, fehlendem Umsatz über ein Jahr oder Blockade des Kontos durch Vollstreckungsmaßnahmen.
Die ZKA-Empfehlungen sollten daher den Zugang zu Girokonten regeln und deren Erhalt sichern. Ohne Zweifel trat zunächst einer Verbesserung ein. Es zeigte sich infolge aber, dass
- keineswegs jeder und jedem die Einrichtung eines Girokontos ermöglicht wurde und
- zunehmend bestehende Girokonten gekündigt wurden.
Dies wurde seitens Schuldnerberatung und Verbraucherschutz kritisiert und war seitdem Gegenstand von Gesprächen mit der Bankenseite und den zuständigen Ministerien. Es zeigte sich, dass hier zwei Auffassungen aufeinander trafen. Die Bankenseite bezeichnete das Problem als dem Grunde nach gelöst und sah nur einzelne, jedoch regelbare Vorgänge, bei denen es Probleme gibt. Schuldnerberatung und Verbraucherschutz hingegen wiesen auf ein viel größere Zahl von Vorfällen hin, in denen die ZKA-Empfehlungen nicht eingehalten wurde und sahen weiterhin einen grundsätzlichen Regelungsbedarf. Das Bundesministerium für Finanzen legte nach vorheriger Anhörung der Genannten am 6.6.2000 dem Bundestag einen Bericht "Zum Girokonto für jedermann" vor (Drucksache 14/3611 des Bundestages vom 9.6.2000). In diesem wurde ausgeführt, dass
- immer noch Probleme bestünden,
- eine gesetzliche Regelung jedoch derzeit nicht für opportun angesehen werde und
- eine Initiative zu ergreifen sei, "um die Kreditinstitute dauerhaft und in jedem Einzelfall konsequent zur Einhaltung der ZKA-Empfehlungen zu bewegen."
In durchaus konstruktiven Gesprächen zwischen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und dem ZKA wurde und wird seitdem versucht, eine Lösung zu finden. Dennoch ist festzuhalten, dass die genannten Probleme (Verweigerung von Guthabenkonten und Kündigung von Girokonten unter Umgehung der Regelungen der ZKA-Empfehlungen) nach wie vor in erheblichem Umfang vorhanden sind.
Als durchgängiges Problem hat sich die fehlende Dokumentation erwiesen. Um diesen Mangel zu beheben hat die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen (LAG-SB Hessen) im Zeitraum Oktober 1997 bis März 1998 in Hessen bereits eine Erhebung durchgeführt und 53 Fälle dokumentiert (LAG-Infodienst Nr.8, Seite 11 ff.). Im Zeitraum Juli 2000 bis Juni 2001 wurde seitens der LAG-SB Hessen eine erneute Erhebung durchgeführt, die zunächst nur für den Bereich des Bundeslandes Hessen vorgesehen war. Dieser Umfrage hat sich die AG SBV angeschlossen, so dass Meldungen aus dem gesamten Bundesgebiet eingingen.
Informationen und Materialien
1. Empfehlung des Zentralen Kreditauschusses für ein "Girokonto für jedermann" (Juni 1995)
2. Der Zentrale Kreditauschuss: Aufgaben und Mitgliedsverbände (einschl. deren Anschriften und Links auf die Homepages)(Mai 2002)
3. Aufruf der LAG Hessen zur Umfrage im Jahr 2000 (März 2000)
4. Fragebogen der LAG Hessen (ZIP-Datei) Nicht mehr aktuell! Aktualisierter Fragebogen siehe Punkt 18. bzw. 20. !
5. Ergebnisse der Umfragen (PDF-Datei, 147 KB) (Dezember 2001)
6. Bericht der Bundesregierung zum Thema "Girokonto für jedermann" (Juni 2000)
7. Beschluss des Bundestages vom 31.01.2002 zum Thema "Girokonto für jedermann"(31.01.2002)
8. AG SBV: Erweiterung der Selbstverpflichtung zur Eröffnung eines "Girokontos für jedermann" (11.02.2002)
9. AG SBV: Vorschläge für eine aktualisierte ZKA Empfehlung: "Girokonto für jedermann" (24.02.2002)
10. AG SBV und LAG-SB Hessen: Einladung zu einem Hearing am 22.05.2002 in der Ev. Fachochschule Darmstadt (22.03.2002)
11. ZKA sagt Teilnahme am Hearing in Darmstadt ab (30.04.2002)
12. ZKA-Absage im Wortlaut (11.05.2002)
13. Bundesanstalt für Arbeit: Informationen zur ZKA-Empfehlung und die außergerichtliche Streitschlichtung der Kreditwirtschaft (DA 2.3.) (11.05.2002)
14. Bundesanstalt für Arbeit: Einschaltung der Kundenbeschwerdestelle, vorbereitetes Anschreiben (Anlage 3 zur DA 2.3.) (11.05.2002)
15. Kundenbeschwerdestellen der Mitgliedsverbände des ZKA (11.05.2002)
16. AK Girokonto der AG SBV konstituiert. (25.05.2002)
17. Aufruf der AG SBV zur Unterstützung einer neuen Umfrage "Girokonto für jedermann" (16.07.2002)
18. Aktualisierter Fragebogen "Girokonto für jedermann"(PDF-Datei) (16.07.2002)
19. Ausführliche Adressenliste der Kundenbeschwerdenstellen der Mitgliedsverbände im Zentralen Kreditausschuss (insbesondere der verschiedenen Sparkassen- und Giroverbände und des Bundesverbandes der Raiffeisen- und Volksbanken) [PDF-Datei] (16.07.2002 in der aktualisierten Fassung vom 31.10.2002)
20. Aktualisierter Fragebogen als Online-Version (09.09.2002)
21. "Nur wenn wir ausreichend Fälle dokumentieren, besteht begründete Aussicht auf Änderungen", Aufruf von Thomas Zipf, Darmstadt (Gastmitglied Ständiger Ausschuss der AG SBV, LAG Hessen (19.12.2002)
22. Musterschreiben des AK Giro der AG SBV an Kooperationspartner (Sozial- und Arbeitsämter) (24.01.2003)
23. Abzocke mit Guthabenkonten (07.07.2003)
24. Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Bank zur Verweigerung der Eröffnung eines Guthabenkontos (23.09.2003)
25. Schlichtungsspruch des Schlichters der Baden-Württembergischen Sparkassenorganisation (10.02.2004)
26. Aufruf der AGSBV zur Fragebogenaktion 2005(Oktober 2004)
Stand: Januar 2003 |