Recht auf Girokonto -
Eine Umfrage der LAG-SB-Schuldnerberatung Hessen e.V.
Mitte der 80er Jahre war das Thema "Recht auf ein Girokonto" in der Öffentlichkeit präsent. Der Druck auf die Banken wuchs, so dass diese über Richtlinien des ZKA (Zentralen Kreditausschuss) in einer "Selbstverpflichtung" erklärten, in aller Regel Guthabenkonten auch bei negativer SCHUFA-Eintragung einzurichten. Zunächst entspannte sich die Situation und mit wenigen Ausnahmen konnten Ratsuchende Girokonten einrichten.
Zunehmend traten jedoch wieder Probleme auf, indem
einzelne Banken die Einrichtung von Guthabenkonten ohne oder mit unterschiedlichen Begründungen ablehnten und im Falle von Kontenpfändungen Girokonten gekündigt wurden und/oder die Kontoinhaber unter Druck gesetzt wurden, durch Ratenvereinbarungen (teilweise auch durch Banken vermittelt) die Aufhebung der Kontenpfändung zu erreichen.
1998 hatten wir bereits versucht, landesweit die Praxis zu erfassen. Die (negativen) Ergebnisse wurden im LAG-Info veröffentlicht und dem Wirtschaftsministerium - allerdings ohne nachhaltige Wirkung - übermittelt.
Auch einem Votum der Mitgliederversammlung 1999 folgend, haben wir uns entschlossen, erneut die Situation in Hessen zu erfassen und zu dokumentieren. Sollte sich das Thema nach wie vor als aktuell erweisen, wovon wir ausgehen, werden wir dann versuchen, mit geeigneten Kooperationspartnern die Bewegung: "Recht auf ein Girokonto" zu "reanimieren".
Wir bitten daher, bis Mitte 2001 alle Fälle zu erfassen, zu dokumentieren und jeweils am Quartalsende an unser Vorstandsmitglied Thomas Zipf (Stadt Darmstadt) weiterzuleiten. Zur Vereinfachung haben wir einen Fragebogen erarbeitet, der auf der nächste Seite abgedruckt ist. Dieser ist beliebig kopierbar und sollte auch an andere Einrichtungen der Sozialen Arbeit vor Ort weitergegeben werden. Über die Ergebnisse der Umfrage werden wir dann im LAG-Info berichten.
Thomas Zipf/LAG
Quelle: LAG - INFODIENST Nr. 10 / März 2000 - Seite 10
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