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Recht auf ein Girokonto - Aufruf zur Beteiligung an der Erfassung von Problemfällen
AK Girokonto der AG SBV
Über ein Girokonto verfügen zu können, ist heute eine
wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Leben. Kein Girokonto zu haben bringt
Schwierigkeiten bei Arbeitssuche, Arbeitsplatzerhalt oder Wohnungssuche
mit sich. Der Bezug von Sozialleistun-gen ist erschwert und bei
Leistungen des Arbeitsamtes kann eine Barzahlungsgebühr einbehalten
werden. Ohne eigenes Girokonto ist die Überweisung von Geldbeträgen
(Miete, Energie, Unterhalt ...) nur kostenintensiv möglich, da
erhebliche Gebühren pro Überweisungsvorgang erhoben werden.
Verbraucherschutz und Schuldnerberatung sind seit langem damit
konfrontiert, dass die Einrichtung von Girokonten verweigert und
bestehende Girokonten gekündigt werden. In der ersten Hälfte der 90er
Jahre wurde dies - initiiert und koordiniert von der
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) - zunehmend
thematisiert und die Forderung nach einem „Recht auf ein
Girokonto“ fand nicht nur Zustimmung bei den Wohlfahrtsverbänden
und kommunalen Spitzenverbänden. Sie wurde auch mitgetragen von
Gewerkschaften und einzelnen Parteien.
Als der Druck auf die Banken immer stärker wurde und eine gesetzliche
Regelung drohte, reagierten die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA)
zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft, indem sie
erklärten, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei, da man
bereit sei, jeder Bürgerin und jedem Bürger ein sogenanntes
Guthabenkonto - also ein Girokonto ohne Überziehungsmöglichkeit - zur
Verfügung zu stellen.
Die ZKA-Empfehlungen sollte den Zugang zu Girokonten verbindlich regeln
und deren Erhalt sichern. Ohne Zweifel trat zunächst auch eine
Verbesserung ein. Es zeigte sich dann jedoch zunehmend, dass
* keineswegs allen die Einrichtung eines Girokontos ermöglicht wurde und
* mehr und mehr bestehende Girokonten gekündigt wurden.
Gelang es im städtischen Raum noch, Alternativen zu finden, führte dies
gerade im ländlichen Raum zunehmend zur Kontolosigkeit, wenn sich
örtliche Sparkasse und Volks-/Raiffeisenbank als einzige Anbieter in
der Umgebung querstellten. Dies wurde seitens Schuldnerberatung und
Verbraucherschutz kritisiert und war seitdem Gegenstand vereinzelter
Gespräche mit Bankenwirtschaft und Politik auf lokaler und regionaler
Ebene. Auf Bundesebene fanden mehrfach Gespräche zwischen der ZKA und
der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) statt.
Die durchaus positiven Gespräche zeigten regelmäßig, dass zwei
Auffassungen aufeinander trafen. Die Bankenseite bezeichnete das
Problem als dem Grunde nach gelöst und sah nur vereinzelte und
bedauerliche örtliche "Ausrutscher", die der Uninformiertheit einzelner
Mitarbeiter/innen zuzuschreiben seien und geregelt werden könnten.
Schuldnerberatung und Verbraucherschutz hingegen wiesen auf eine viel
größere Zahl von Vorfällen hin, in denen gegen die ZKA-Empfehlungen
verstoßen wurde und formulierten weiterhin einen grundsätzlichen
Regelungsbedarf.
Die Verbände der Kreditwirtschaft haben in Folge Ombudsstellen benannt,
die bei vermuteten Verstößen gegen die ZKA-Empfehlungen angerufen
werden können .
Der Bundstag hat 1997 beschlossen, dass die Bundesregierung wegen der
Bedeutung dieses Fragenkomplexes alle zwei Jahre über die weitere
Entwicklung der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten solle. So legt
die Bundesregierung nach vorheriger Anhörung der Beteiligten dem
Bundestag seit 1999 alle zwei Jahre einen Bericht „Zum Girokonto für
jedermann“ vor. Zum diesjährigen Bericht der Bundesregierung (DrS
15/2500) hat der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifenden
Entschließungsantrag beschlossen. Hierin heißt es unter anderem:
* Es wird festgestellt, dass die Situation nach wie vor nicht
zufriedenstellend gelöst ist,* dass eine gesetzliche Regelung jedoch
derzeit für (noch) nicht notwendig angesehen werde,
* dass „die Banken endlich umfangreiche Daten zur Verfügung stellen sollen“ und
* dass auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Ombudsstellen hinzuweisen ist.
Die Regierungsfraktionen haben in der Bundestagsdebatte diesen
Beschluss als letzte Chance für die Kreditwirtschaft bewertet und
angekündigt, andernfalls in zwei Jahren eine gesetzliche Lösung
vorzunehmen.
Die Dokumentation von mehr als 2000 Fällen bei der letzten Umfrage war
sehr eindrucksvoll und ist mit ihren wichtigsten Aussagen in den
Bericht der Bundesregierung eingeflossen. Sollte die Schuldnerberatung
also erneut eine vergleichbare bzw. höhere Zahl von Fällen
dokumentieren können, besteht die berechtigte Aussicht - so die
politischen Signale – dass es zu einer gesetzlichen Lösung kommt. Es
sind aber nicht nur Fälle zu erfassen. Vielmehr müssen auch die
Ombudsstellen angerufen und deren Entscheidungen unabhängig vom Ausgang
des Verfahrens dokumentiert werden. Sollte es uns nicht gelingen, eine
hohe Anzahl an Fällen zu dokumentieren, müssen wir uns eingestehen,
dass wir entweder das Ausmaß der Problematik überschätzen oder nicht in
der Lage sind, dieses zu dokumentieren. Zudem würden die bisherigen
Erfolge der vergangenen Umfragen, die immerhin schon zu einer
deutlichen Reaktion des Bundestages geführt haben, leichtfertig
verspielt. Zumindest wird dann das Thema über einen erheblichen
Zeitraum "tot"sein.
Anm. der Redaktion: Wir haben das Thema Girokonto/Guthabenkonto über die Jahre verfolgt. Eine Übersichtsseite mit Links finden Sie hier. Den Fragebogen können Sie hier downloaden.
Marius Stark
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)
c/o SKM Bundesgeschäftsstelle
Blumenstraße 20
50670 Köln
Tel.: 0221/91392884
Fax.: 0221/91392888
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