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Recht auf ein Girokonto - Aufruf zur Beteiligung an der Erfassung von Problemfällen
AK Girokonto der AG SBV

Über ein Girokonto verfügen zu können, ist heute eine wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Kein Girokonto zu haben bringt Schwierigkeiten bei Arbeitssuche, Arbeitsplatzerhalt oder Wohnungssuche mit sich. Der Bezug von Sozialleistun-gen ist erschwert und bei Leistungen des Arbeitsamtes kann eine Barzahlungsgebühr einbehalten werden. Ohne eigenes Girokonto ist die Überweisung von Geldbeträgen (Miete, Energie, Unterhalt ...) nur kostenintensiv möglich, da erhebliche Gebühren pro Überweisungsvorgang erhoben werden. Verbraucherschutz und Schuldnerberatung sind seit langem damit konfrontiert, dass die Einrichtung von Girokonten verweigert und bestehende Girokonten gekündigt werden. In der ersten Hälfte der 90er Jahre wurde dies - initiiert und koordiniert von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) - zunehmend thematisiert und die Forderung nach einem „Recht auf ein Girokonto“  fand nicht nur Zustimmung bei den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden. Sie wurde auch mitgetragen von Gewerkschaften und einzelnen Parteien.

Als der Druck auf die Banken immer stärker wurde und eine gesetzliche Regelung drohte, reagierten die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft, indem sie erklärten, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei, da man bereit sei, jeder Bürgerin und jedem Bürger ein sogenanntes Guthabenkonto - also ein Girokonto ohne Überziehungsmöglichkeit - zur Verfügung zu stellen.

Die ZKA-Empfehlungen sollte den Zugang zu Girokonten verbindlich regeln und deren Erhalt sichern. Ohne Zweifel trat zunächst auch eine Verbesserung ein. Es zeigte sich dann jedoch zunehmend, dass

* keineswegs allen die Einrichtung eines Girokontos ermöglicht wurde und
* mehr und mehr bestehende Girokonten gekündigt wurden.

Gelang es im städtischen Raum noch, Alternativen zu finden, führte dies gerade im ländlichen Raum zunehmend zur Kontolosigkeit, wenn sich örtliche Sparkasse und Volks-/Raiffeisenbank als einzige Anbieter in der Umgebung querstellten. Dies wurde seitens Schuldnerberatung und Verbraucherschutz kritisiert und war seitdem Gegenstand vereinzelter Gespräche mit Bankenwirtschaft und Politik auf lokaler und regionaler Ebene. Auf Bundesebene fanden mehrfach Gespräche zwischen der ZKA und der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) statt. Die  durchaus positiven Gespräche zeigten regelmäßig, dass zwei Auffassungen aufeinander trafen. Die Bankenseite bezeichnete das Problem als dem Grunde nach gelöst und sah nur vereinzelte und bedauerliche örtliche "Ausrutscher", die der Uninformiertheit einzelner Mitarbeiter/innen zuzuschreiben seien und geregelt werden könnten. Schuldnerberatung und Verbraucherschutz hingegen wiesen auf eine viel größere Zahl von Vorfällen hin, in denen gegen die ZKA-Empfehlungen verstoßen wurde und formulierten weiterhin einen grundsätzlichen  Regelungsbedarf.

Die Verbände der Kreditwirtschaft haben in Folge Ombudsstellen benannt, die bei vermuteten Verstößen gegen die ZKA-Empfehlungen angerufen werden können .

Der Bundstag hat 1997 beschlossen, dass die Bundesregierung wegen der Bedeutung dieses Fragenkomplexes alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten solle. So legt die  Bundesregierung nach vorheriger Anhörung der Beteiligten dem Bundestag seit 1999 alle zwei Jahre einen Bericht „Zum Girokonto für jedermann“ vor. Zum diesjährigen Bericht der Bundesregierung (DrS 15/2500) hat der Deutsche Bundestag einen  fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag beschlossen. Hierin heißt es unter anderem:

* Es wird festgestellt, dass die Situation nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst ist,* dass eine gesetzliche Regelung jedoch derzeit für (noch) nicht notwendig angesehen werde,
* dass „die Banken endlich umfangreiche Daten zur Verfügung stellen sollen“ und
* dass auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Ombudsstellen hinzuweisen ist.

Die Regierungsfraktionen haben in der Bundestagsdebatte diesen Beschluss als letzte Chance für die Kreditwirtschaft bewertet und angekündigt, andernfalls in zwei Jahren eine gesetzliche Lösung vorzunehmen.

Die Dokumentation von mehr als 2000 Fällen bei der letzten Umfrage war sehr eindrucksvoll und ist mit ihren wichtigsten Aussagen in den Bericht der Bundesregierung eingeflossen. Sollte die Schuldnerberatung also erneut eine vergleichbare bzw. höhere Zahl von Fällen dokumentieren können, besteht die berechtigte Aussicht - so die politischen Signale – dass es zu einer gesetzlichen Lösung kommt. Es sind aber nicht nur Fälle zu erfassen. Vielmehr müssen auch die Ombudsstellen angerufen und deren Entscheidungen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dokumentiert werden. Sollte es uns nicht gelingen, eine hohe Anzahl an Fällen zu dokumentieren, müssen wir uns eingestehen, dass wir entweder das Ausmaß der Problematik überschätzen oder nicht in der Lage sind, dieses zu dokumentieren. Zudem würden die bisherigen Erfolge der vergangenen Umfragen, die immerhin schon zu einer deutlichen Reaktion des Bundestages geführt haben, leichtfertig verspielt. Zumindest wird dann das Thema über einen erheblichen Zeitraum "tot"sein.

Anm. der Redaktion: Wir haben das Thema Girokonto/Guthabenkonto
über die Jahre verfolgt. Eine Übersichtsseite mit Links finden Sie hier. Den Fragebogen können Sie hier downloaden.

Marius Stark
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)
c/o SKM Bundesgeschäftsstelle
Blumenstraße 20
50670 Köln
Tel.: 0221/91392884
Fax.: 0221/91392888



 

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