AGSBV-Positionspapier
zur Finanzierung der Schuldnerberatung
In einem soeben veröffentlichten Positionspapier hat die AG SBV Forderungen nach einer bedarfsgerechten Schuldnerberatung aufgestellt. Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen sei völlig unzureichend. Nur eine Minderheit überschuldeter Haushalte könne beraten werden. Auf der Grundlage eines bedarfsgerechten Schlüssels fehlen nach Schätzungen der AG SBV 1.600 Stellen in der Schuldnerberatung !
Grundlage jeglicher Finanzierung sollte zukünftig ein allgemein anerkannter Bedarfsschlüssel sein, um ein bedarfdeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Demnach sind pro 50.000 Einwohner 2 vollzeitbeschäftigte Schuldnerberater(innen) nötig, damit jeder Ratsuchende kurzfristig einen Beratungstermin erhalten kann.
Die Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung, die u.a. auch in Baden-Württemberg von Seiten der Staatsregierung und der Kommunen in den Diskussionen um ausreichende Finanzierung immer wieder aufgebaut wird, ist aus Sicht der AG SBV fachlich nicht zu halten. Dementsprechend fordert sie, dass die Finanzierung die verschiedenen Komponenten der Schuldnerberatung nicht trennen dürfe.
Zentrale Forderungen der AG SBV zur Finanzierung im Überblick
1. Das Angebot an Schuldnerberatung ist auszubauen!
Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine
Minderheit der überschuldeten Haushalte (10-15%) kann derzeit in einer Beratungsstelle
beraten werden.
2. Schuldnerberatung für jeden überschuldeten Hilfesuchenden!
Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe.
Notwendig, weil eine immer größere Zahl von Menschen überschuldet ist und
diese Menschen ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung häufig keine Chance
mehr haben, ihre aus der Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen.
Sinnvoll, weil die staatlichen Mehrausgaben als Folge einer nicht bewältigten
Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
3. Keine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung!
Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen ist eine umfassende
und komplexe Tätigkeit, die aus fachlicher Sicht keine Trennung zwischen der
sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung zulässt. Die
Finanzierung darf die verschiedenen Komponenten der Schuldnerberatung
nicht trennen.
4. Bedarfsschlüssel muss Grundlage der Finanzierung sein!
Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfsschlüssel
sein, um ein bedarfdeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in
Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit
haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu bekommen. Es sollten deshalb
mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte für
50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfrechnung
fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
5. Finanzierung von Schuldnerberatung muss gesichert sein!
Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren
Grundlage ausgeht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen
auf Grundlage eines anerkannten Bedarfsschlüssel aus einer Hand erfolgen.
Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung
kann nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhandlungsbereitschaft
(der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
6. Schuldnerberatung als Kooperations-Partner für Job-Center!
Für die Integration von erwerbsfähigen überschuldeten Sozialhilfeempfängern
in den Arbeitsmarkt sind Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit durch die Arbeits- und
Sozialämter (im Sinne von „Job-Center“, Hartz-Bericht) geplant, deren Wirkung
durch die Beteiligung von Schuldnerberatung noch verbessert werden kann.
7. Schuldnerberatung braucht Planungssicherheit!
Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle
und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung
tariflicher Löhne, Verwaltungskosten, Fortbildung und Sachkosten umfassen.
Nur dadurch können die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt
werden.
05.04.2003
Download des Positionspapiers
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