30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung von Forderungen von Gläubiger*innen mit staatlicher Gewalt.

Wegen des staatlichen Gewaltmonopols darf ein*e Gläubiger*in die Forderungen nicht einfach selbst bei der*dem Schuldner*in eintreiben, sondern muss sich der dafür vorgesehenen staatlichen Organe wie Vollstreckungsgerichte und Gerichtsvollzieher*in bedienen.

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass die*der Gläubiger*in einen Vollstreckungstitel hat. Dieser muss eine Vollstreckungsklausel enthalten (vollstreckbare Ausfertigung) und der*dem Schuldner*in wirksam zugestellt worden sein („Titel, Klausel, Zustellung“).

Dann stehen der*dem Gläubiger*in verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung.

Zwangsvollstreckung geschieht immer nur auf Antrag der*des Gläubiger*in. Das heißt es liegt in der Entscheidung der*des Gläubiger*in, ob die Forderung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt wird. Die*der Gerichtsvollzieher*in kommt nie ohne Auftrag. Will man dies verhindern, muss man mit der*dem Gläubiger*in verhandeln und gegebenenfalls einen Vergleich oder eine Ratenvereinbarung treffen. Dazu sollte man sich bei einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.

Die Kosten, die durch die Zwangsvollstreckung entstehen, muss die*der Gläubiger*in zwar vorstrecken. Sie*er kann sie aber wieder von der*dem Schuldner*in verlangen.

Die Zwangsvollstreckung bei öffentlich-rechtlichen Gläubiger*innen hat gegenüber der