16. Juni 2022

Zum 01.12.2021 trat das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) in Kraft. Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Siehe dazu auch unseren Beitrag: Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab dem 01.12.2021

Rechtzeitig vor Inkraftreten stellte die AG SBV die entsprechenden Formulare zur Verfügung, die der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AGSBV in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft erarbeitet hat. Ergänzt wird das Formular zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf dem P-Konto durch Ausfüllhinweise und Informationen für Ratsuchende. Zum 1.7.2022 ändern sich die Formulare erneut aufgrund der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.

Hinweis:
Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

P-Kontobescheinigung ab dem 01.07.2022:

P-Kontobescheinigung ab dem 01.12.2021 bis 30.6.2022:

 

Wir stellen außerdem eine ebenfalls mit den neuen Pfändungsfreibeträgen aktualisierteTabelle zur Vorbereitung von Bescheinigungen bzw. zum Vergleich von Pfändungsschutzsockelbeträgen mit dem Einkommen nach Berechnung des Pfändungsbetrags nach §850c ZPO zur Verfügung. Die Tabelle unterscheidet bei der Pfändungsberechnung zwischen erbrachten Unterhaltsverpflichtungen und Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft.

Ausfüllhinweise:
Ausfüllhinweise für Beratungsstellen

Aktualisierte Kundeninformationen der AGSBV / AK Girokonto zum P-Konto
Hier gibt es eine ausführlichere und eine Kurzversion:

Aktualisierte Kundeninformationen zum P-Konto