28. Dezember 2013

Der Bundestag hat am 16.5.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen zum Regierungsentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat am 7.6.2013 beschlossen, auf Einwendungen zu verzichten.

Wolfgang Schrankenmüller, ZSB Stuttgart hat seine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen aktualisiert (25.11.2013).

Downloads