Zuletzt aktualisiert am 26.09.2011, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
26.09.2011

Stellungnahme der Liga der freien Wohlfahrtpflege in Baden-Württemberg e.V. zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Das Justizministerium Baden-Württemberg hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze" vorgelegt, der vom Ministerrat am  12.Juli zur Anhörung freigegeben wurde.

Im Rahmen des Gesetzentwurfs sieht der Artikel 9 eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung  der  Insolvenzordnung  vor, die – so die Einleitung und auch die  Einzelbegründung – durch Artikel 10 Absatz 4 der EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlich sei.

Die Einschätzung wird von der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.(Liga) nicht geteilt.

Die Liga hält die vorgeschlagene Neuregelung des Landesgesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung

Die Liga hält ein förmliches Anerkennungsverfahren für geeignete Stellen nach §305 InsO für unabdingbar, da nur darüber eine Kontrolle der  Anbieter und ihrer  Dienstleistungen zur Wahrung   des Allgemeininteresses und des Schutzinteresses der überschuldeten Personen sicher zu stellen ist. Sie bietet sich an, mit ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen zu einem gelingenden  Anerkennungsverfahren beizutragen.

Downloads

» Die Stellungnahme zum Download

Links

» Abkürzungsverzeichnis

Nach oben