Stellungnahme der Liga der freien Wohlfahrtpflege in Baden-Württemberg e.V. zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Das Justizministerium Baden-Württemberg hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze" vorgelegt, der vom Ministerrat am 12.Juli zur Anhörung freigegeben wurde.
Im Rahmen des Gesetzentwurfs sieht der Artikel 9 eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung vor, die – so die Einleitung und auch die Einzelbegründung – durch Artikel 10 Absatz 4 der EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlich sei.
Die Einschätzung wird von der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.(Liga) nicht geteilt.
Die Liga hält die vorgeschlagene Neuregelung des Landesgesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung
- für unnötig, soweit sie die europäische Dienstleistungsrichtlinie zur Begründung heranzieht, da eine Schuldnerberatung in öffentlichen oder karitativen Einrichtungen völlig ausreichend ist.
- für unzureichend, sofern der spezifische Regelungsbedarf für geeignete Stellen nach §305 InsO abgedeckt werden soll.
Die Liga hält ein förmliches Anerkennungsverfahren für geeignete Stellen nach §305 InsO für unabdingbar, da nur darüber eine Kontrolle der Anbieter und ihrer Dienstleistungen zur Wahrung des Allgemeininteresses und des Schutzinteresses der überschuldeten Personen sicher zu stellen ist. Sie bietet sich an, mit ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen zu einem gelingenden Anerkennungsverfahren beizutragen.
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