Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Gewährung von Fallpauschalen (Ba-Wü)
Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat kürzlich seine mit Wirkung ab 01.01.2010 neu gefasste Verwaltungsvorschrift (bisherige Bezeichnung: Richtlinien) über die Gewährung von Fallpauschalen nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung mit vier Vordrucken (Anlage 1, zu Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) und Erläuterungen übersandt.
Die aufgrund der Verfallsautomatik ab 01.01.2010 neu zu erlassenden Regelungen enthalten lediglich redaktionelle Anpassungen. Voraussichtlich werden 2010 im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie materiell-rechtliche Änderungen der Verwaltungsvorschrift notwendig werden.
Die Verwaltungsvorschrift wird in Kürze im GABl. veröffentlicht und nach Inkrafttreten zusammen mit den Anlagen und den Erläuterungen auf den Internetseiten des Ministeriums (www.sozialministerium-bw.de) unter "Soziale Sicherung" >> "Sonstige soziale Leistungen" >> "Verbraucherinsolvenzverfahren" zum download eingestellt.
Downloads |
» Erfassungsbogen zu Anlage 1, Vordruck 2, Vergleiche oder Bescheinigungen |
» Anlage 1, Vordruck 1, Antrag auf Aufwendungsersatz, Formschreiben an das Regierungspräsidium |
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