Zuletzt aktualisiert am 18.09.2007, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
18.09.2007
LAG Schuldnerberatung Hessen bewertet Reform der Insolvenzordnung kritisch und fordert die Wiederaufnahme der Landesfinanzierung
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen begrüßt die geplante Novellierung der Insolvenzordnung dem Grunde nach, kritisiert sie jedoch im Detail und in ihren Auswirkungen.
Positiv sei die geplante deutliche Vereinfachung der Verfahren, in denen weder Vermögen verwertet werden kann, noch pfändbare Einkommensteile bestehen.
Kritisiert wird:
- das sogenannte Entschuldungsverfahren, das mit ca. 1.000 EUR (bei Ehepaaren ca. 2.000 EUR) selbst finanziert werden muss;
- das Tätigwerden eines vorläufigen Treuhänders bei Menschen ohne verwertbarem Vermögen oder pfändbarem Einkommen, was die Länderhaushalte pro Jahr rund 30 Mio. Euro kosten wird;
- dass für die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung noch immer eine einheitliche finanzielle Absicherung fehlt;
- dass Überschuldete, die wegen Vermögensdelikten zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder einer Haftstrafe verurteilt worden sind, auf Antrag des Geschädigten oder von Amts wegen grundsätzlich keine Restschuldbefreiung mehr erlangen können;
- dass diejenigen, die nach den ersten beiden Jahren des eigentlich sechs Jahre langen Verfahrens mindestens 40% ihrer Schulden (oder nach vier Jahren bei 20%) getilgt haben, vorzeitig von den restlichen Schulden befreit werden sollen;
- dass der vorliegende Gesetzesentwurf die Bewilligung von Beratungshilfe einschränkt.
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