Zuletzt aktualisiert am 14.11.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
14.11.2006

Zypries will Entschuldung von Privatpersonen erleichtern - Linie von Guido Stephan in einem Referentenentwurf des BMJ niedergeschlagen

Überraschend schnell hat sich die Linie von Guido Stephan in einem Referentenentwurf des BMJ niedergeschlagen (s. "Gastbeitrag NZI" und vgl. unten: BMJ-Pressemeldung). Der Zeitplan (vgl. KNA-Meldung) lässt noch viel Spielraum offen.

Berlin (KNA)

Bundesjustizminister in Brigitte Zypries (SPD) will das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen vereinfachen. Ziel des am Dienstag in Berlin vorgestellten Konzepts sind Kostenersparnis und Bürokratieabbau durch eine geringere Anspruchnahme der Gerichte. Allerdings will Zypries neben dem für völlig mittellose Schuldner geplanten vereinfachten Verfahren auch das heutige System beibehalten. Der Gläubigerschutz sei bei beiden Varianten gleich gewährleistet.

Bundesweit gelten nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) mittlerweile über 3,1 Millionen Privathaushalte als überschuldet. Das ist fast jeder zwölfte Haushalt. In Ostdeutschland ist es bereits fast jeder achte Haushalt. Nach Angaben des Justizministeriums beträgt die jährliche Zahl insolventer Haushalte 70.000. Laut BAG-SB waren 2005 sogar rund 95.000 Privatinsolvenzen zu verzeichnen.

Seit 1999 gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit der so genannten Restschuldbefreiung, die es Schuldnern ermöglichen soll, nach einem Zeitraum von sechs Jahren einen Neubeginn zu starten. An dem Verfahren sind unter anderem Gerichte, Gerichtsvollzieher, Banken oder Schuldnerberatungsstellen beteiligt. Künftig soll in Verfahren völlig mittelloser Schuldner ein Treuhänder an Bedeutung gewinnen, um Gerichte seltener damit zu befassen. Der Schuldner soll mit einer begrenzten Summe - Zypries nannte rund 100 Euro im Jahr - für die Kosten des Treuhänders aufkommen.

"Länder sollen bei Schuldnerberatung nicht weiter kürzen"

Nachdrücklich mahnte die Ministerin die Länder, im Bereich der Schuldnerberatungsstellen nicht weiter zu kürzen. Diese oft von Wohlfahrtsverbänden getragenen Einrichtungen seien sehr nützlich und sparten den Ländern Ausgaben in anderen Bereichen. Ihre dauerhafte Begleitung habe eine "enorm stabilisierende soziale Wirkung" auf Schuldner, betonte sie.

Zypries und ihr Ministerium wollen den jetzt vorgelegten Referentenentwurf zunächst mit Verbänden und den Ländern besprechen. Die Ministerin erwartet einen Beschluss des Bundeskabinetts im März oder April 2007. Dann geht die Vorlage als Gesetzentwurf der Bundesregierung ans Parlament. Ein In-Kraft-Treten zum Jahresbeginn 2008 sei wahrscheinlich, erläuterte Zypries.

Downloads

» Presseerklärung des BMJ: Reform der Verbraucherinsolvenz - Eckpunkte eines vereinfachten Entschuldungsverfahrens (PDF)

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