Über 10.500 Insolvenzen von Privatpersonen im Jahr 2005: Zunahme insgesamt um gut ein Viertel gegenüber 2004 - Darunter rund 6.500 reine Verbraucherinsolvenzen - Zunahme gegenüber 2004 um 43 Prozent
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, den 3. März 2006.
Bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2005 nach Feststellung des Statistischen Landesamtes insgesamt 10.510 Insolvenzen von Privatpersonen entschieden. Die Zahl der Insolvenzverfahren privater Schuldner nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent oder 2.110 Fälle zu.
Von diesen 10.510 Insolvenzen waren 6.498 Fälle reine Verbraucherinsolvenzen, die Konsumenten wie Arbeitnehmer, Rentner sowie Arbeitslose betrafen. Dabei nahm die Zahl der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2004 mit 43,1 Prozent oder 1.958 Fällen nochmals kräftig zu. In Deutschland insgesamt ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2005 mit 40,3 Prozent etwas geringer gestiegen. Betroffen waren insgesamt 68.898 Personen.
Eröffnete und entschiedene Verfahren
Eröffnet wurden im Jahr 2005 rund 86 Prozent aller 10.510 Konkursverfahren, nur 957 Verfahren oder 9 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Über einen (gerichtlichen) Schuldenbereinigungsplan wurden 4 Prozent der Verfahren (468 Fälle) geregelt. Darunter waren 44 Pläne von ehemals selbständig Tätigen mit einer überschaubaren Verschuldung - und damit zugelassen zum einfacheren Verbraucherinsolvenzverfahren. Insgesamt wurden 7.119 Verfahren nach dem einfacheren Verbraucherinsolvenzverfahren bei den Gerichten Baden-Württembergs entschieden, darunter betrafen 621 Verfahren die überschaubare Verschuldung von ehemals Selbständig Tätigen (weniger als 19 Gläubiger und keine Forderungen von Gläubigern aus Arbeitsverhältnissen).
Ein Viertel der 10.510 Privatkonkurse (26 Prozent) regelte die Verschuldung der ehemals selbständig Tätigen. Bei diesen insolventen Personen rühren die Schulden zwar noch aus der aktiven Unternehmertätigkeit her, dennoch sind die Antragsteller bereits Privatpersonen. Insgesamt wurden 2.683 Konkurse ehemals Selbständig Tätiger gezählt. Lediglich 7 Prozent nicht unternehmerische Schuldner bezogen sich auf natürliche Personen, in der Rolle (ehemals) Vollhaftender Gesellschafter von Personengesellschaften (778 Verfahren).
Dazu kommen 551 Verfahren die Nachlässe betrafen. Nachlassinsolvenzverfahren werden beantragt, wenn die Verbindlichkeiten des Verstorbenen größer sind als der Wert der Hinterlassenschaft. Damit können die Erben verhindern, dass die bestehende Haftung bei Antritt des Erbes auch auf ihr Privatvermögen übergeht. Drei Viertel dieser Nachlassinsolvenzen wurden mangels Masse abgewiesen, nur 139 Verfahren wurden eröffnet. Die Forderungen der Gläubiger beliefen sich im Rahmen der Nachlassinsolvenzen auf insgesamt rund 95,3 Millionen Euro.
Forderungen
Die gesamten Forderungen der Gläubiger gegenüber den zahlungsunfähigen 10.510 Privatpersonen betrugen rund 1,538 Mrd. Euro, also im Durchschnitt 146.375 Euro je Insolvenzfall. Die durchschnittliche Verschuldung dieser Privatpersonen war über ein Fünftel geringer als vor einen Jahr (- 21 Prozent). Im Jahr 2004 betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber Privatschuldnern rund 1,557 Mrd. Euro, im Durchschnitt je Verfahren wurden 185.360 Euro ermittelt. Geringer waren im Jahr 2005 die durchschnittlichen Schulden der Verbraucher mit 89.640 Euro, im Vorjahr errechneten sich für die reinen Verbraucher, also Konsumenten 95 349 Euro. Entsprechend hatten im Jahr 2005 rund 61 Prozent der insolventen Verbraucher weniger als 50000 Euro Schulden; davon hatten 2 Prozent weniger als 5.000 Euro Schulden und ca. 7 1/2 Prozent weniger als 10.000 Euro. Weitere 34 Prozent der zahlungsunfähigen Verbraucher hatten Verpflichtungen zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Über 250.000 Euro Schulden hatten rund 6 Prozent.
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