Zuletzt aktualisiert am 21.04.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
21.04.2006

Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur finanziellen Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen und die Antwort der Bundesregierung

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE zu finanziellen Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen antwortet die Bundesregierung mit eher sehr allgemein gehaltenen Antworten, die jedenfalls nicht nach großem Engagement Seitens der Bundesregierung für die Schuldnerberatung klingen. Die Bundsregierung verweist inhaltlich nur auf ihre Aussagen im 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsbericht und lässt wenig Initiative zu Änderungen erkennen. Von der AG SBV hört man dazu passend, dass man sich dort darum bemüht, überhaupt eine Ansprechstelle und Zuständigkeit in der Regierung zu finden, da sich das Familienministerium gerade aus diesem Bereich zurückzieht.

Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1079

16. Wahlperiode, 29.03.2006

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

- Drucksache 16/790 -

Finanzielle Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen, Vorbemerkung der Fragesteller

Der aktuelle Schuldenreport 2006, erarbeitet und herausgegeben vom Deutschen Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Verbraucherzentrale Bundesverband konstatiert, dass 3,13 Mio. bzw. 8,1 Prozent der Privathaushalte in der Bundesrepublik Deutschland auf absehbare Zeit nicht in der Lage sind aus Einkommen oder Vermögen ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und damit zahlungsunfähig sind. Weitere 570 000 Haushalte sind darüber hinaus akut überschuldungsgefährdet. Das monatlich verfügbare Einkommen lässt bei diesen Haushalten nach Abzug der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, die in Höhe des gesetzlich unpfändbaren Einkommensteils von 985,15 Euro veranschlagt werden, nur noch einen Spielraum von 100 Euro um finanziellen Dauerschuldverpflichtungen nachzugehen.

Allein zwischen 1993 und 2002 hat sich die Anzahl der überschuldeten Haushalte mehr als verdoppelt. Auch nach Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens 1999 konnte kein deutlicher Abbau der Verschuldungssituation privater Haushalte erreicht werden. Die Hauptursache dafür wird von den Autoren des Schuldenreports in der unzureichenden Zahl und Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen gesehen. Zu einer schon immer knapp bemessenen Grundfinanzierung werden in einigen Bundesländern Mittel gekürzt oder vollständig gestrichen. Dies widerspricht diametral den Ergebnissen einer Studie, nach der jeder in die Schuldnerberatung investierte Euro mindestens zwei Euro Ersparnis bei Sozialausgaben erbringt. Der Schuldenreport spricht davon, dass die personelle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen nur ausreicht, um etwa 12 Prozent der als überschuldet geltenden Privathaushalte unterstützen zu können.

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem an sie gerichteten Aufruf der Verbände zur Bildung einer Taskforce zur Koordination der auf verschiedene Ministerien verteilten Zuständigkeiten und zur Erarbeitung einer Agenda gegen Überschuldung?

Die Bundesministerien arbeiten beim Thema "Überschuldung privater Haushalte/Schuldnerberatung" im Rahmen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung zusammen. Maßnahmen, die in der federführenden Zuständigkeit eines Ressorts liegen, werden mit den anderen Ressorts abgestimmt, soweit deren jeweilige Geschäftsbereiche betroffen sind.

Des Weiteren ist eine themenbezogene Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Ländern, den Verbänden der Kreditwirtschaft, den Wohlfahrtsverbänden, den Verbraucherorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gängige Praxis.

Wie würdigt die Bundesregierung Erfahrungen anderer europäischer Staaten, in denen Kreditinstitute an der Finanzierung der öffentlichen Schuldnerberatung beteiligt werden?

Der Bundesregierung sind Kooperationen von Kreditinstituten mit der öffentlichen Schuldnerberatung auf regionaler Ebene in europäischen Nachbarstaaten bekannt. Vergleichbare Kooperationen auf Landes- oder Kommunalebene können ein effizientes Mittel zur Ausgestaltung und Sicherung der Schuldnerberatung sein.

Plant auch die Bundesregierung, die Kreditinstitute an der Finanzierung der Schuldnerberatung zu beteiligen?

Derartige Planungen gibt es derzeit nicht.

Sieht die Bundesregierung aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatung Bedarf an einer stärkeren Beteiligung des Bundes an deren Finanzierung?

Die Bundesregierung verweist hierzu auf den 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - "Lebenslagen in Deutschland" - (Bundestagsdrucksache 15/5015), Teil B, I.4.

Welche Initiativen plant die Bundesregierung zur Vereinfachung der Verbraucherinsolvenzverfahren?

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat auf ihrer Herbstkonferenz 2004 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Verfahrensvorschriften zu überprüfen und geeignete Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz wird der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 1./2. Juni 2006 einen Entwurf für ein vereinfachtes Verfahren vorlegen.

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