Zuletzt aktualisiert am 6.09.2006, Bärbel Sterlinski, ZSB Stuttgart
06.09.2006
Das europäische Privatinsolvenzrecht an Hand einiger ausgewählter Länder: England und Wales
Im Zuge der Reform des deutschen Privatinsolvenzrechtes soll die seit dem 01.12.2001 bestehende Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung in Deutschland aufgehoben werden und durch ein treuhänderloses Entschuldungsverfahren ersetzt werden.
In diesem Verfahren sollen lediglich die vom Schuldner angegebenen Gläubigerforderungen einer verkürzten, achtjährigen Verjährungsfrist unterliegen.
Der Infodienst Schuldnerberatung will in einer losen Folge an ausgewählten Beispielen des europäischen Privatkonkursrechtes unter anderem auch den Umgang mit masselosen Schuldnern betrachten.
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