Kritische Anmerkungen des AK InsO der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zum Verjährungsmodell
Das von den Justizministerien der Bundesländer favorisierte Modell der Entschuldung durch Ablauf einer neu festgesetzten Verjährungsfrist ("Verjährungsmodell") und gleichzeitiger ersatzloser Streichung der Kostenstundung wurde vom BMJ in einem Eckpunktepapier "Alternative Formen der Restschuldbefreiung" konkretisiert.
Danach soll künftig ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung in der bisherigen Form nur noch für Personen durchgeführt werden, die zumindest die Kosten des Verfahrens aufbringen können; die anderen, masselosen Personen werden auf das "Verjährungsmodell", das vom BMJ als treuhänderlose Entschuldungsverfahren bezeichnet, verwiesen. Aus dem BMJ ist zu hören, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf einer Sitzung Ende September 2005 bestätigte, an diesem Modell festhalten zu wollen und dass das BMJ beauftragt ist, einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Der Entwurf soll nach Einschätzung des BMJ bis Ende des Jahres erfolgen.
Der AK InsO der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) lehnt das "Verjährungsmodell" ab, da es mittellose Schuldner unangemessen benachteiligt. Hiervon wären insbesondere kinderreiche, allein erziehende, arbeitslose und andere bedürftige Menschen betroffen. Das "Verjährungsmodell" schafft eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Überschuldeten.
Das in der Diskussion stehende "Verjährungsmodell" bedeutet einen erheblichen Rückschritt für die Bemühungen um:
- die berufliche Reintegration Überschuldeter in den ersten Arbeitsmarkt und den Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse,
- eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Reintegration Überschuldeter,
- eine Entlastung der Haushalte der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen, der Justiz u.a. und
- eine den Bedarf deckende umfassende und damit wirksame Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung.

