Infos und Positionspapier zur InsO-Reform
Es ist nicht auszuschließen, dass die Gesetzesnovelle zur InsO-Reform jetzt auf Bundesebene wegen der möglichen Bundestagswahl "ruht". Wir können aber Unterlagen und Entwicklungen zum aktuellen Stand zur Verfügung stellen. Sollte die Gesetzesnovelle InsO auf Bundesebene wegen der möglichen Bundestagswahl tatsächlich "ruhen", kann - sollte - in den Ländern die Zeit genutzt werden, unsere Argumente gegen die von Länderseite favorisierte Verjährungslösung ohne Pfändungsschutz den Sozial- und Justizministerien und der Politik vorzutragen. Die weiter unten aufgeführten Beispiele können als Beispiel dienen.
Das BMJ hat mit Datum vom 14.03.2005 einen Zwischenbericht zur InsO-Reform vorgelegt. In diesem werden ausführlich ein Eckpunktepapier und erste Gesetzesformulierungen des Bundesministerium der Justiz (BMJ) und ein auf einer Klausurtagung vom 9. - 11. Februar 2005 in Wustrau, an der Vertreter der Länder, der Wissenschaft und der Praxis teilnahmen, entwickelter Alternativvorschlag dargestellt.
Im aktuellen Eckpunktepapier des BMJ zur Reform der Verbraucherentschuldung ist ein Verjährungsmodell für masselose Verfahren (ca. 80% der Verfahren) vorgesehen, das die bisherige Restschuldbefreiung ersetzen soll und insbesondere folgende Hauptmerkmale aufweist:
- Das geplante Gesetz bietet für die Antragsteller keinen Vollstreckungsschutz während des eröffneten Verfahrens, wie es jetzt der Fall ist.
- Es sieht vor, dass Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen während der auf 8 Jahre verlängerten Wohlverhaltensphase durchführen können, und
- es gewährt keine Restschuldbefreiung für vergessene Gläubiger.
Die LAG-SB Mecklenburg-Vorpommern (M-V) und der Fachausschuss Beratungsdienste der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege M-V lehnen in einem Positionspapier zur Reform der Verbraucherentschuldung das in der Diskussion stehende Verjährungsmodell ab, weil es zu Lasten von Kinderreichen, Alleinerziehenden und Armen gehen würde. Das Verbraucherinsolvenzverfahren stünde nur noch Menschen offen, die ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen haben.
LAG-SB und Fachausschuss Beratungsdienste fordern die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit einem gemeinsamen Positionspapier zur Reform der Verbraucherentschuldung auf, sich im Bundestag und in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür einzusetzen, Kinderreichen, Alleinerziehenden und Armen den Weg aus der Verschuldung offen zu halten und sich anstatt eines Zwei-Klassen-Rechts für ein Insolvenzrecht einzusetzen, das allen Menschen entsprechend des Grundgesetzes gleiche Chancen bietet und die soziale Integration ermöglicht.
Die in der Diskussion stehenden Vorschläge zum Verjährungsmodell würden lt. Positionspapier erhebliche Rückschritte bedeuten für:
- die Bemühungen um eine berufliche Reintegration und Wiedereingliederung von Überschuldung Betroffener in den ersten Arbeitsmarkt;
- die Bemühungen um eine nachhaltige und umfassende Verbraucherentschuldung;
- die Bemühungen um Kostenreduzierungen für die öffentlichen Haushalte.
In NRW hat der Arbeitsausschuss Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtpflege gegenüber dem dortigen Sozialministerium Stellung genommen. Der Arbeitsausschuss stellt u.a. fest, dass die Verjährung nach § 216 BGB nur die Forderung, nicht aber ihre Sicherung durch Abtretungen etc. erfasst, was von großer Bedeutung sei, da Konsumkredite nahezu immer mit Gehaltsabtretungen verbunden seien. Weiterhin sei zu berücksichtigen, das alle Vollstreckungsgläubiger nach § 829 ZPO ein gesetzliches Pfandrecht an der gepfändeten Forderung erlangen, das ungeachtet der Verjährung der Ursprungsforderung bestehen bleibt. Eine Lösung ohne Vollstreckungsschutz sei nicht akzeptabel: Der wesentliche Anreiz für einen erwerbslosen Schuldner, sich einem solchen für ihn einschneidenden Verfahren zu unterziehen, bestünde darin, dass er in der Wohlverhaltensperiode keine Pfändungen bzw. eidesstattliche Versicherungen zu befürchten hätte. Schließlich errechnet der Arbeitsausschuss, dass sich die erhoffte Kostenersparnis durch die sich dann aus der weiterhin möglichen Zwangsvollstreckung ergebenden Beschluss- und Rechtsmittelverfahren, den Kosten der beteiligten Justizmitarbeiter, den Kosten der Prozesskostenhilfe für die Schuldner und schließlich den steigenden Beratungsaufwand der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ins Gegenteil verkehren würden Die zu erwartenden Pfändungen und ihre Abwehr würden einen entsprechend hohen Aufwand für die Insolvenzberatungsstellen bedeuten. Da diese Tätigkeit die eigentlich vorgesehene und finanzierte Tätigkeit der Stellen überlagern würde, müssten lt. Arbeitsausschuss Schuldnerberatung zur Aufrechterhaltung der Versorgung die Stellen unter entsprechender Kostenbelastung für das Land sogar aufgestockt werden. Eine Hochrechnung über die anzunehmenden Kosten kommt auf eine Mehrbelastung von über 14 Mio. Euro!
Auch die Kollegin Marion Kemper, Schuldnerberaterin in Bottrop und Mitglied im AK InsO, hat ein persönliches Positionspapier zur Verjährungslösung geschrieben.

