Dynamik des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Dr. Götz Lechner und Dr. Wolfram Backert im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zusammenfassung aus der gleichnamigen Schrift der Reihe „Materialien zur Familienpolitik“
Mit dem Änderungsgesetz zur Insolvenzordnung aus dem Jahre 2001 kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren in den Jahren 2003 und 2004 langsam in Fahrt. Hartnäckig halten sich allerdings einige Vorurteile um dieses Verbraucherinsolvenzverfahren, die anhand einer Expertise der Soziologen Götz Lechner und Wolfram Backert für das BMFSFJ wissenschaftlich hinterfragt wurden.
I. Das gängigste Vorurteil, steigende Verbraucherinsolvenzzahlen bedeuteten eine Zunahme von Überschuldung, ist nicht stichhaltig, da einer Zahl von ca. 60.000 eröffneten Verfahren im Zeitraum 2003 bis einschließlich Juli 2004 geschätzte drei Millionen überschuldete Haushalte gegenüberstehen. Der Anstieg der Verfahren ist also kein Beweis für die Zunahme von Überschuldung, sondern im Gegenteil ein Indiz dafür, dass das seit Jahrzehnten drängende Problem in Angriff genommen wird.
II. Auch der in diesem Zusammenhang immer wieder gerne ins Feld geführte wirtschaftliche Schaden, der durch das Verbraucherinsolvenzverfahren verursacht würde, beruht auf unzutreffenden Annahmen. Überschuldete Haushalte sind im Normalfall qua definitionem weitestgehend mittellos und häufig ist ihre Zahlungsunfähigkeit auch eidesstattlich belegt. Wie die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, ändert sich ohne institutionelle Hilfe wenig an diesem Zustand. Vielmehr wurde und wird eine große Zahl an Haushalten durch ein Leben an der Pfändungsfreigrenze aus dem wirtschaftlichen und sozialen Leben der Bundesrepublik ausgeschlossen, ohne dass hierdurch die Forderungen der Gläubiger in irgendeiner Art und Weise befriedigt werden konnten. Die Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens vernichtet also keine real vorhandenen Vermögenswerte!
III. Die Vermutung, die deutsche Regelung zum Verbraucherinsolvenzverfahren öffne dem Missbrauch Tür und Tor und sei ein Freibrief zum Schuldenmachen und für wirtschaftliches Fehlverhalten, ist ebenfalls nicht haltbar. Im internationalen und vor allem europäischen Vergleich ist zwar der Zugang zum Verfahren vergleichsweise niederschwellig und durch die Stundung der Verfahrenskosten auch für völlig mittellose Schuldner erreichbar, die vergleichsweise lange Dauer des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung stellt jedoch eine ernstzunehmende Hürde gegen eventuellen Missbrauch dar. Nachdem Deutschland nach fast dreißigjährigem Ringen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erst relativ spät eine Regelung für das Problem der Überschuldung gefunden hat, steht es nun, auch mit Blick auf die EUInsO, im Kreis der EU-Mitgliedsstaaten.
IV. In letzter Zeit wurden Untersuchungen veröffentlicht, die regionale Unterschiede bei den Quoten der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren in einzelnen Landkreisen zum Inhalt hatten. Die Schlussfolgerung, es gebe „Schuldeneldorados“ und Landkreise, in denen die Welt moralisch noch in Ordnung zu sein scheint, ist falsch. Zum einen kann, wie bereits dargelegt, keinesfalls von der Anzahl der Verfahren auf die Überschuldungsdichte geschlossen werden. Zum anderen zeigt sich in den regionalen Unterschieden ein ganz anderes Phänomen: Es kann zumindest für den Westen der Republik ein Zusammenhang zwischen der Dichte der Schuldnerberatungsstellen und der Quote der eröffneten Verfahren gezeigt werden. Schuldnerberatung hilft offensichtlich bei der Eröffnung von Verbraucherinsolvenzverfahren und somit bei der Lösung des Überschuldungsproblems. Vor allem für die Flächenstaaten des Südens gilt es, ein gewaltiges Stadt-Land-Gefälle in der Beratungsdichte und somit der Bekämpfung von Überschuldung zu lösen.
V. Die Debatte um das Ende des Umverteilungsstaates und die Entwicklung eines neuen aktivierenden Staatsverständnisses hat gerade erst begonnen. Der Bürger kann, bedingt durch den demographischen Wandel und die Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes, nicht mehr nur als passiver Adressat von staatlichen Leistungen gesehen werden. Vielmehr bedarf es eines aktiven und zur Eigenverantwortung und -initiative bereiten Bürgers, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Subjekte, die dauerhaft und ohne Perspektive an den ökonomischen und sozialen Rand unserer Gesellschaft gedrängt werden, sind das genaue Gegenteil dieses handlungsfähigen und handlungsbereiten Citoyen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet somit bisher blockierte Potentiale und stärkt die Aktivität und Eigenverantwortung der Bürger, da es einmaliges ökonomisches Scheitern nicht auf Dauer stellt. Mehr als drei Millionen Haushalte aus erzwungener Passivität und ökonomischer Marginalisierung zu befreien stellt somit alles andere als einen Gnadenakt dar. Der moderne Reformstaat erfüllt vielmehr seine zentrale Rolle, die Handlungsfähigkeit des Bürgers zu erhalten und bewahren.
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