Hartz-IV-Erhöhung wäre ein gigantisches Konjunkturprogramm - Diakonische Werke haben verfassungsgemäße Berechnung in Auftrag gegeben
Stuttgart (epd). Plausible Berechnungen auf Euro und Cent hatte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), von Kritikern der geplanten Hartz-IV-Regelsätze eingefordert. Zehn Diakonische Werke evangelischer Landeskirchen in Deutschland liefern ihr diese jetzt im ersten wissenschaftlichen Gutachten zu dem Thema. Erstellt wurde es von der Volkswirtin Irene Becker (Riedstadt). Becker errechnete einen Betrag von 432,62 Euro im Rahmen eines eingeschränkten Statistikmodells und 480,45 Euro bei einem weitgehend umgesetzten Statistikmodell. Die Bundesregierung bietet 364 Euro.
Statistikmodell bedeutet, dass zunächst mittels einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt wird, welchen Durchschnittsverbrauch eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beim Lebensunterhalt hat. Hartz-IV wurde bislang mit Bezug auf die unteren 20 Prozent der Bevölkerung berechnet. Nun sollen es zumindest bei Alleinstehenden die unteren 15 Prozent sein.
Schon hier kommentiert Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, der Vorstandsvorsitzende der württembergischen Diakonie, dies sei ein "schwaches Verfahren", wissenschaftlich anfechtbar. Werden solche Strukturfehler der Regierungsvorlage, die "methodische Schräglage und Bevormundung" beinhalten, zum Teil oder vollständig bereinigt, kommt man auf die höheren Regelsätze.
Für Kinder hat die Wissenschaftlerin zudem Anteilsverschiebungen eingerechnet, etwa bei Büchern oder Schreibwaren. So kommt sie auf Regelsätze für Kinder unter sechs Jahren von 224 Euro, bis 13 Jahre von 287 Euro sowie für 14- bis 17-Jährige von 316 Euro. Der Vorschlag der Bundesregierung liegt zwischen 212 und 274 Euro.
Frieder Claus, Referent für Wohnungslosenhilfe beim Diakonischen Werk Württemberg, rechnet mit Mehrkosten von sieben Milliarden Euro, wenn die Diakonie-Rechnung umgesetzt würde. "Das ist aber ein gigantisches Konjunkturpaket", sagt er. Er merkt sarkastisch an: "Das ist nämlich die Klientel, die keine irischen Staatsanleihen kauft, die wir nachher wieder retten müssen".
Martin Maier, Leiter der Abteilung Integration und Existenzsicherung bei der Diakonie in Württemberg, macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar hat das Lohnabstandsgebot obsolet gemacht." Das Gericht habe generell das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgeschrieben. Das bedeute, dass auch Grenzen für Billiglohn diskutiert werden müssten.
Das von Irene Becker erstellte Gutachten nehme sowohl die Vorgaben des sogenannten "Hartz-IV-Urteils" vom Februar auf als auch das Positionspapier des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland vom September. Die zehn Diakonischen Werke, die das Gutachten finanzierten, hätten "in klarer Abstimmung" mit dem Diakonischen Werk der EKD gehandelt, das nun an die Bundesregierung herantreten werde, sagte Dieter Kaufmann. "Wir erhoffen uns Bewegung", so Kaufmann.
"Und nicht mit heißer Nadel gestrickte Gesetze in letzter Minute, unter denen dann Betroffene und Gerichte leiden", ergänzte Martin Maier. Er befürchtet, dass der Zeitplan für das neue Gesetz mit zweiter und dritter Lesung am 3. Dezember im Bundestag und am 17. Dezember im Bundesrat zu knapp wird und am Ende ein Vermittlungsverfahren nötig wird.
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