Zuletzt aktualisiert am 17.11.2010, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
17.11.2010

Aktuelle Information zur Verlängerungsoption beim Elterngeld: Schnelles Handeln erforderlich!

Mit Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes, das zum neuen Jahr in Kraft treten wird, wird das Elterngeld bei Beziehern von SGB II bzw. SGB XII-Leistungen künftig als Einkommen gewertet und mit den Sozialleistungen verrechnet.

Eine abweichende Regelung konnte lediglich für die sogenannten „Aufstocker“ erreicht werden, die vor Geburt des Kindes ein Einkommen aus Erwerbsarbeit erzielt haben und ergänzende SGB II-Leistungen beziehen. Durch die Einführung eines  Elterngeldfreibetrages sind sie von dieser Anrechnung ausgenommen.  

Diese Gesetzesänderung hat gerade für diejenigen gravierende Auswirkungen, die nach § 6 Abs. 2 Bundeselterngeldgesetz (BEEG) von der sogenannten Verlängerungsoption des Elterngeldes Gebrauch gemacht haben. Sie nehmen nur den hälftigen Elterngeldbetrag in Anspruch, um so die Bezugsdauer ihres Elterngeldes auf 24 Monate zu verdoppeln. Diesen Beziehern drohen jetzt spürbare Nachteile, da der aufgesparte Elterngeldanteil nun ab dem neuen Jahr ebenso mit den SGB II-Leistungen verrechnet wird. Das heißt, der quasi aufgesparte Elterngeldanteil droht verloren zu gehen. Im Extremfall kann es dabei je nach Geburtsdatum des Kindes um einen Betrag von 1.800 Euro gehen.

Bezieher, die von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht haben, haben die Möglichkeit, die Verlängerung zu widerrufen mit der Wirkung, dass sie den vollen Betrag des Elterngeldes nachbezahlt bekommen. Das gilt aber nur, wenn eine solche Nachzahlung noch in diesem Jahr ausbezahlt wird. Erfolgt diese Nachzahlung im nächsten Jahr, fällt sie nach dem Zuflussprinzip ebenso unter die neuen gesetzlichen Regelungen und wird als Einkommen angerechnet. Maßgeblich ist nicht die Antragstellung, sondern der tatsächliche Geldzufluss.

Betroffene sollten so schnell als möglich die Verlängerungsmöglichkeit formlos widerrufen und auf eine Auszahlung des Gesamtelterngeldes noch in diesem Jahr drängen!

Beachten Sie hierzu auch die unten herunterldbaren Informationsschreiben vom Diakonie Bundesverband und BMFSFJ.

 

Downloads

» Informationsschreiben Diakonie Bundesverband

» BMFSFJ-Schreiben_an_die Länder

Links

» Abkürzungsverzeichnis

Nach oben