Zuletzt aktualisiert am 12.12.2009, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
12.12.2009

Tacheles: Überprüfungsanträge im Zusammenhang mit BVerfG-Verfahren stellen

Tacheles ruft dazu auf, Überprüfungsanträge für Sozialleistungen zu stellen und hat kürzlich aktualisierte Überprüfungsanträge veröffentlicht.

Diese sollen gestellt werden, für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) rückwirkend die Regelleistungen für zu niedrig hält oder andere Punkte für unzulässig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.

Sollten es zu Nachzahlungen kommen, erhält nur derjenige Geld zurück, der für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag und für die Gegenwart einen Widerspruch vor der Verkündung der BVerfG-Entscheidung gestellt hat.

Es muss nochmal klargestellt werden, dass es beim BVerfG geht es entgegen mancher Berichterstattung nicht nur um die Regelleistung für die Kinder geht, sondern auch um die Regelleistung für die Erwachsenen. Ferner werden in dem Verfahren die Mehrbedarfe, auch die für Krankenkost, Strom, Heizung, Warmwasser, Kindergeldanrechnung und ggf. auch weiteres überprüft.

Die BVerfG-Entscheidung wird genauso Auswirkung auf das SGB XII haben.

Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für die Vergangenheit feststellen, dann erhalten nur diejenigen Nachzahlungen, die einen Überprüfungsantrag stellen bzw. Widerspruch einlegen.

Hierbei sind zwei Fristen zu beachten:

Erste Frist 31.12.2009: hier wirkt der Überprüfungsantrag bis längstens Anfang 2005 zurück, danach bis längstens Anfang 2006.

Zweite Frist: Tag der Verkündigung der Entscheidung des BVerfG, nur bis einen Tag vorher ist das erfolgreiche Stellen eines Überprüfungsantrages möglich.

Ob tatsächlich zu Nachzahlungen kommt, ist rechtlich nicht eindeutig. Dennoch ruft Tacheles zu den Anträgen auf, da nur so evtl. Ansprüche gesichert werden können.

Die Überprüfungsanträge, Widersprüche und Bedienungsanleitung sind auf der untengenannten Internetseite zu finden.

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