Zuletzt aktualisiert am 5.07.2008, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
05.07.2008

Beihilfen für Schulbedarf beantragen

Kinder und Jugendliche erleben Ausgrenzungen im Bildungsbereich aufgrund der fehlenden materiellen Möglichkeiten.

Mit dem Sozialgeld für Kinder sollen Nahrung, Kleidung, Genussmittel, Strom und alles Weitere bezahlt werden. Die Kosten für die Schulbildung der Kinder und Jugendlichen sind in diesen Regelleistungen nicht vorgesehen, und das Kindergeld steht nicht wie bei anderen Familien zusätzlich zur Verfügung, sondern wird auf die Regelleistung in voller Höhe angerechnet. Zum Ende dieses Schuljahres werden die Eltern von Schulkindern wieder die Materialanforderungslisten für das nächste Schuljahr in die Hand bekommen. 

Bei vielen, insbesondere Eltern mit mehreren Kindern, wird dann wieder die pure Verzweiflung einkehren. Die Erwerbsloseninitiative Celle schlägt vor, diesen Bedarf über Anträge an die zuständigen Sozialämter mit Hinweis auf § 73 SGB XII geltend und bekannt zu machen und hat einen entsprechenden Musterantrag veröffentlicht. Sie weist daraufhin, dass sie keinen sicheren Weg anzubieten hat, um auf irgendeine Weise die Mittel erstattet zu bekommen.

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» Musterentwurf: Beihilfen für Schulbedarf beantragen

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