Berliner Sozialrichter kritisieren schlechte Arbeit der Jobcenter
Berliner Sozialrichter üben heftige Kritik an der Arbeit der SGB-II-Jobcenter.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sich bei Jobcentern falsch, schlecht oder nicht schnell genug beraten fühlen, sollten auf jeden Fall vor das Sozialgericht ziehen. In einem internen Schreiben schreiben die Sozialrichter, dass sich die Tätigkeit der Jobcenter deutlich verbessert, "so bald ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anhängig" sei. Dies würden mittlerweile auch Antragsteller und Anwälte wissen.
Weitere Beobachtungen:
- Nach Einschatzung der Richter sind die Jobcenter nicht ausreichend mit Personal ausgestattet.
- Die Bediensteten des Jobcenters würden nicht nur in Einzelfällen über keine ausreichenden Kenntnisse des Sozial- und Verfahrensrechts verfügen.
- Ein organisatorischer Mangel bestehe darin, dass die Widerspruchsstelle jedenfalls in der Praxis nicht befugt sei, einen Abhilfebescheid zu erlassen.
- Misslich sei auch, dass die Hilfesuchenden keinen kompetenten Ansprechpartner im JobCenter finden würden.
- Ein weiteres Problem stelle die Software dar, deren Bescheidausgaben teilweise den rechtlichen Anforderungen nicht entspräche.
Im Schreiben führt die Richterschaft zahlreiche Beispiele auf.
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» Schreiben der Justiz- an die Wirtschafts- und Sozialverwaltung |
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