Zuletzt aktualisiert am 31.05.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
31.05.2006

Kostenexplosion durch Hartz IV? Antwort des BMAS auf eine Anfrage von Katja Kipping (Die Linke)

Mitgeteilt von Frieder Claus, DW Württemberg

Gemäß den unten aufgeführten Auszügen einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Anfang Mai 2006 hätte das alte System Arbeitslosenhilfe + Sozialhilfe für Erwerbsfähige + Wohngeld im Jahr 2005 hochgerechnet 35,5 Mrd. Euro gekostet.

Das neue System der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat in diesem Zeitraum 37,3 Mrd. Euro gekostet. Die Mehraufwendungen von 1,8 Mrd. Euro entsprechen in etwa die Kosten für die Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen der vorher nicht versicherten erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger.

Fazit: Zumindest in 2005 keine Kostenexplosion, wahrscheinlich nicht einmal Mehrkosten gegenüber dem alten System!

Für die ansteigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften dürften jedoch entgegen der unbelegten Missbrauchsdebatte folgende Faktoren ursächlich sein:

Auszug Bundesministerium für Arbeit und Soziales

An das
Mitglied des Deutschen Bundestages
Frau Abgeordnete Katja Kipping
Platz der Republik 1
11011 Berlin

8. Mai 2006

Sehr geehrte Frau Kollegin,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April 2006 ab Bundesminister Franz Müntefering, der mich mit der Bearbeitung beauftragt hat.

Ihre umfangreichen Fragestellungen werden, wie aus der Anlage ersichtlich, beantwortet. Der Einfachheit halber sind die von Ihnen gestellten Fragen den Antworten vorangestellt.

Kopien dieses Schreibens einschl. der Anlage habe ich an die Berichterstatterinnen und Berichterstatter des Haushaltsausschusses zum Einzelplan des BMAS zur Information übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Frage: Wie hoch waren in den vier Jahren von 2000 bis 2004 jeweils die jährlichen Kosten für die Zahlung von Arbeitslosenhilfe, die Zahlung von Sozialhilfe sowie Wohngeld an arbeitslose Hilfebedürftige? Wie hoch waren im Vergleich in 2005 die Kosten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende?

Antwort BMAS: Im Folgenden werden die Transferausgaben (d.h. Zahlungen an die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen) im alten Recht bestehend aus Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld für Erwerbsfähige mit den Transferausgaben im neuen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende gegenübergestellt. Diese Ausgaben beziehen sich auf alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den jeweiligen Systemen (bzw. die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen) und beschränken sich nicht nur auf die arbeitslos registrierten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Sowohl in den alten als auch im neuen System war bzw. ist jedoch nur ein Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen arbeitslos registriert.

Für die Arbeitslosenhilfe wurden im Zeitraum 2000-2004 folgende Transferausgaben erbracht:

 

Jahr

Ausgaben in Mrd. EUR

2000

13,1

2001

12,8

2002

14,8

2003

16,5

2004

18,8

Im Bereich der Sozialhilfe muss berücksichtigt werden, dass nur erwerbsfähige Sozialhilfebezieher in die Grundsicherung für Arbeitssuchende übergegangen sind. Nicht erwerbsfähige Sozialhilfebezieher - eine im Vergleich dazu eher kleine Gruppe - sind hingegen in der Sozialhilfe verblieben. Die Ausgaben im Rahmen der bisherigen Sozialhilfe wurden für die Jahre 2002 - 2004 anhand der Einzeldatensätze der Sozialhilfestatistik auf die beiden Gruppen aufgeteilt. Nachfolgend dargestellt finden sich die sich daraus ergebenden Nettoaushaben (laufende und einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt) für die erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, welche nach dem neuen Recht Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende hätten. Zusätzlich sind für diesen Empfängerkreis Ausgaben im Bereich der Krankenhilfe angefallen, welche aufgrund fehlender Daten jedoch nicht in der nachfolgenden Übersicht berücksichtigt werden können (die Ausgaben für Krankenhilfe für diesen Personenkreis werden für das Jahr 2004 auf ca. 0,9 Mrd. Euro geschätzt).

 

Jahr

Ausgaben in Mrd. EUR

2002

6,3

2003

6,7

2004

6,9

Im Bereich des Wohngeldes liegen nur die gesamten Wohngeldausgaben (bzw. in der Abgrenzung allgemeines Wohngeld und besonderer Mietzuschuss) vor. Der Anteil der Wohngeldausgaben, der dabei auf die Arbeitslosenhilfe- bzw. erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger entfallen ist, die nach den neuen Recht Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende gehabt hätten, muss geschätzt werden. Als Schätzung der Wohngeldausgaben für diese Empfängergruppe im Jahr 2004 wird die Differenz der tatsächlichen Wohngeldausgaben im Jahr 2004 mit den (um die Wohlgeldausgaben für Arbeitslosenhilfe- und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger verminderten) tatsächlichen Wohngeldausgaben im Jahr 2005 - korrigiert um einen Fortschreibungsfaktor - herangezogen. Auf dieser Basis wird geschätzt, dass die Wohngeldausgaben für Arbeitslosenhilfe- und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger im Jahr 2004 ca. 4.0 Mrd. Euro betragen haben. Von einer solchen Schätzung für die Jahre 2000 bis 2003 wird wegen der unsicheren Datenbasis abgesehen.

Bund, Länder und Gemeinden haben somit im Jahr 2004 insgesamt 30,6 Mrd. Euro (ca. 18,8 Mrd. Euro an Arbeitslosenhilfe, ca. 7,8 Mrd. Euro an Sozialhilfe für Erwerbsfähige inkl. Krankenhilfe und ca. 4,0 Mrd. Euro an Wohngeld für Erwerbsfähige) an Transferausgaben geleistet. Die Transferausgaben (einschl. Sozialversicherungsbeiträge) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende betrugen im Jahr 2005 ca. 37,3 Mrd. Euro (davon 25,0 Mrd. Euro für Arbeitslosengeld II, ca. 0,1 Mrd. Euro für den Kinderzuschlag, ca. 0,09 Mrd für einmalige Leistungen nach §23 Abs. 3 SGB II und ca. 12,1 Mrd. Euro für Kosten der Unterkunft).

Bei einem Vergleich der Ausgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige des Jahres 2004 mit den Ausgaben des Jahres 2005 muss allerdings berücksichtigt werden, dass auch den alten Systemen aufgrund der ungünstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes die Ausgabenbelastung im Jahr 2005 zugenommen hätte. Aus diesem Grund wurden die Transferleistungen im Bereicht der Arbeitslosenhilfe, der Sozialhilfe und des Wohngeldes auf das Jahr 2005 fortgeschrieben:

 

Hochrechnung 2005

 

Ausgaben in Mrd. EUR

Arbeitslosenhilfe

22,9

Sozialhilfe für Erwerbsfähige inkl. Krankenhilfe

8,4

Wohngeld

4,2

Summe

35,5

Die Fortschreibung der Ausgaben im Bereich Arbeitslosenhilfe beruft dabei auf einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zu den Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften, in denen vorher mindestens ein Mitglied Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat. Die Fortschreibung der Ausgaben der Sozialhilfe für Erwerbsfähige beruht auf der Annahme, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger - ohne Reform - mindestens entsprechend des Durchschnittes der letzten zwei Jahre entwickelt hätte. Die Ausgaben für Wohngeld für Erwerbsfähige ergeben sich wiederum aus der Differenz des tatsächlich im Jahr 2005 gezahlten Wohngeldes und der aus dem Jahr 2004 fortgeschriebenen Wohngeldausgaben. Somit ergibt sich, dass auch in den alten Systemen die Transferausgaben auf ca. 35,5 Mrd. Euro angestiegen wären.

Teilweise haben leistungsrechtliche Verbesserungen den Anstieg der Ausgaben (35,5 Mrd. Euro im alten im Vergleich zum 37,3 Mrd. Euro im neuen System) bewirkt. Beispielsweise werden nun für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, also auch für die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher, Rentenversicherungsbeiträge abgeführt und alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind krankenversichert. Allein an die Rentenversicherung wurden im Jahr 4,2 Mrd. Euro abgeführt, wohingegen die alten System nur lediglich im Bereich der Arbeitslosenhilfe 2,8 Mrd. Euro dafür aufgebracht haben.

Links

» Abkürzungsverzeichnis

Nach oben