Zuletzt aktualisiert am 17.01.2005, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
17.01.2005

Die Wohnung ist in Hartz IV völlig ungesichert - viele Bezieher von ALG II sind von Wohnungslosigkeit bedroht

Stuttgart 11.1.05: Für viele Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) ist der Verbleib in der bisherigen Wohnung langfristig nicht gesichert.

Das ergab eine Untersuchung der Diakonie in elf Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Die Diakonie schätzt, dass bis zu 10 Prozent der Bezieher von ALG II davon betroffen sein können. Diese müssen im Laufe eines halben Jahres eine neue günstigere Wohnung finden oder von den sowieso schon geringen Einnahmen durch ALG II die Mehrkosten tragen. "Hier baut sich ein sozialer Sprengstoff auf. Es kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, dass viele Familien in Wohnungsnot kommen", so Frieder Claus, Referent für Wohnungslosenhilfe der württembergischen Diakonie.

Nach dem neuen Gesetz werden Mieten, Neben- und Heizkosten nur übernommen, wenn die Kosten "angemessen" sind. Was "angemessen" bedeutet, legt das Sozialamt fest. Beim Vergleich der so genannten Mietobergrenzen in den untersuchten elf Kreisen mit einer ortsüblichen Miete im unteren Preissegment (Mietspiegel) hat sich herausgestellt: In zehn Kreisen sind durch die festgelegte Mietobergrenze die Kosten einer einfachen Wohnung nicht gedeckt. Bei der Kaltmiete betrug die Unterdeckung in den zehn Kreisen durchschnittlich 20 Prozent. Spitzenreiter ist der Landkreis Göppingen mit 40 Prozent. Bei den Heizkosten sind die Kosten teilweise bis zu 37 Prozent (Karlsruhe) nicht gedeckt, bei sonstigen Nebenkosten sogar bis zu 58 Prozent (Rhein-Neckar-Kreis). Bei Alleinstehenden entstehen so monatliche Fehlbeträge von bis zu 107 Euro, bei einer vierköpfigen Familie bis zu 217 Euro.

"Diese fehlenden Beträge können auch nicht mit Einschränkungen vom monatlichen Regelsatz abgespart werden", befürchtet Frieder Claus. Dieser Regelsatz liegt im Monat bei Alleinstehenden bei 345 Euro und bei einer vierköpfigen Familie bei rund 1.100 Euro.

Angesichts dieser enormen Fehlbeträge sind viele Arbeitslose mit ihren Familien von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit bedroht. Denn nach dem Reformwerk Hartz IV bleibt den Betroffenen sechs Monate Zeit, sich eine "angemessene" Wohnung zu suchen. Wenn sie bis dahin keine andere Wohnung finden, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Wo dies nicht möglich ist, werden Mietschulden entstehen und dies bedeutet langfristig Verlust der Wohnung. Einzige Lösung ist aus Sicht der württembergischen Diakonie, dass die Mietobergrenzen für angemessenen Wohnraum marktgerecht festgelegt und zeitnah angepasst werden. Bei der Untersuchung hat sich herausgestellt, dass in zahlreichen Kreisen die Mietobergrenzen seit der letzten Untersuchung im Jahr 2000 nicht angepasst wurden. Schon damals waren sie unzureichend. Seitdem haben sich zusätzlich die Kaltmieten um durchschnittlich 6,4 Prozent und die Nebenkosten um 7,8 Prozent erhöht. Nach dem Sozialgesetzbuch II sind die Kreise verpflichtet, die Höchstgrenze an der ortsüblichen Vergleichsmiete am Wohnort auszurichten.

"Dies wird eindeutig nicht eingehalten. Der Bund muss endlich klare Vorgaben formulieren, wie angemessene Unterkunftskosten bedarfsgerecht zu bemessen sind", fordert Armutsexperte Frieder Claus.

Die Untersuchung wurde in folgenden Stadt- und Landkreisen durchgeführt: Böblingen, Waiblingen, Stuttgart, Ravensburg, Ludwigsburg, Esslingen, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Karlsruhe, Heilbronn, Göppingen.

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» Detailangaben zur Untersuchung, Teil 1 als Word-Datei

» Detailangaben zur Untersuchung, Teil 2 als Excel-Datei

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