Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Nachdem im April auf die Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Bundesrat vorzulegen, hingewiesen wurde, wurde dieser Entwurf nun im Bundesrat behandelt.
In diesem Entwurf soll u.a. für die Gläubiger die Informationsgewinnung über den Schuldner wesentlich erleichtert werden. Die Gläubiger sollen durch eine verpflichtende Selbstauskunft des Schuldners aber auch durch Fremdauskünfte bei Dritten Informationen über Konten, Arbeitsverhältnisse und Kraftfahrzeuge des Schuldners einholen können. Das Schuldnerverzeichnis soll automatisiert und als deutschlandweites Internet-Portal geführt werden.
Das bisherige Erfordernis der vorherigen Sachpfändung für die E.V.-Abnahme soll entfallen. u.a.m. "Unser Gesetzentwurf tariert die Interessen von Schuldner und Gläubiger sorgfältig aus. Er verbessert die Position der privaten Gläubiger, stellt aber zugleich sicher, dass niemand die neuen Informationsmöglichkeiten missbrauchen kann." meint der Vertreter von Sachsen bei der Vorstellung des Entwurfs im Bundesrat. Die vorgeschlagenen Regelungen würden dann eine besondere Brisanz für die Schuldner entfalten, wenn möglicherweise das neue Kontopfändungsschutzrecht nicht Gesetz würde. Dann müssten die Schuldner mit einer weiteren Zunahme der Kontenpfändungen rechnen.
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