Baden-Württemberg: Kabinett beschloss Bundesratsinitiative zur "Verbesserung der Effizienz der Zwangsvollstreckung"
Mit einer Bundesratsinitiative, die das Landeskabinett Baden-Württemberg am 28. April beschloss, soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll am 23. Mai im Bundesrat vorgestellt werden.
Die in weitem Umfang noch aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Regelungen für die Zwangsvollstreckung gehen davon aus, dass das Vermögen des Schuldners aus Bargeld und anderen Gegenständen bestehe, die der Gerichtsvollzieher bei einer Durchsuchung der Wohnung des Schuldners ohne weiteres auffinden könne. Heute sind die entscheidenden Vermögenswerte aber das Kontoguthaben und das Arbeitseinkommen. Davon erfährt der Gläubiger oft erst durch Abnahme der eidesstattlichen Versicherung am Ende des Vollstreckungsverfahrens.
Ein Ziel der Initiative, die Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern initiiert hat, ist es, die Gläubiger die nötigen Informationen schon am Beginn der Vollstreckung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der Gläubiger Zugang zu Informationen über Konten, Arbeitsverhältnisse und Kraftfahrzeuge des Schuldners erhalten. Die öffentliche Hand kann diese Informationen schon jetzt zur Vollstreckung ihrer eigenen Forderungen nutzen. Das sei eine Benachteiligung privater Gläubiger, die geändert werden soll.
Die Reform umfasst auch eine Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses, da dieses seiner Warnfunktion häufig nicht mehr gerecht werden würde. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass alle Eintragungen im Schuldnerverzeichnis bundesweit über das Internet zentral abgefragt werden können.
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