Regierungsentwurf zum Kontenpfändungsschutz vom Bundeskabinett verabschiedet
Am 05.09.2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Reform des KoDas Bundeskabinett hat am 05.09.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 EUR pro Monat erhält.
Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden. Nach der derzeitigen Planung soll sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. November 2007 mit dem Entwurf befassen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigem Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008 gerechnet werden, damit die Banken ausreichend Vorlaufzeit bekommen für die Umsetzung.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutscher Caritasverband (DCV) begrüßten beide in Stellungnahmen den heutigen Kabinettsbeschluss als einen längst überfälligen Schritt, monierten aber die weiterhin unbegrenzte Dauer der Kontopfändung und des weiterhin nicht umgesetzten Rechts auf ein Girokonto. Das Ziel des Schutzes der Schuldner wird durch den Regierungsentwurf nicht in vollem Umfang erreicht. vzbv und DCV fordern die Bundesregierung auf, begleitend zur geplanten Reform des Kontopfändungsschutzes auch das Recht auf ein Guthabenkonto umzusetzen. Damit soll der zu erwartenden Praxis der Banken begegnet werden, die entweder Pfändungsschutzkonten verweigern oder gepfändete Konten kündigen werden. Ohne diese weitergehende Regelungen bleiben die Probleme vieler Schuldner, wieder ein Guthabenkonto zu bekommen, unvermindert bestehen bzw. werden sich nach Erfahrungen der Schuldnerberatung noch verschärfen.
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