Zuletzt aktualisiert am 11.04.2007, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
11.04.2007

Altersvorsorge Selbstständiger künftig unter Pfändungsschutz

Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist am 30.03.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 31. März 2007 in Kraft.

Mit der Gesetzesnovelle ist der Weg frei für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbstständiger. Der Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebens- und private Rentenversicherungen, wird deutlich verbessert. Künftig sind diese Formen der Altersvorsorge vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genossen die Einkünfte Selbstständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfielen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienten, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.

In Einzelfällen konnte die bisherige Gesetzeslage dazu führen, dass Selbstständige ihre gesamte Alterssicherung verloren und im Alter dann auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das seit 31.03.2007 geltende Gesetz sichert daher nicht nur das Existenzminimum Selbstständiger im Alter, sondern entlastet auch den Staat von Sozialleistungen.

Wie schnell die neue Gesetzeslage umgesetzt werden kann, wird abzuwarten sein. Die Verträge müssen leibrentenähnlich ausgestaltet sein und sind am Markt noch nicht oder kaum erhältlich.

Downloads

» Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 30. März 2007

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