Zuletzt aktualisiert am 12.11.2011, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
12.11.2011

VZ NRW: Jahreswechsel: Existenzminimum bei Kontopfändung in Gefahr - Umstellung auf P-Konto ein Muss

Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel jeder Pfändungsschutz futsch. "Der Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld wird künftig nur noch auf dem P-Konto gewährt. Schuldner müssen schnell selbst aktiv werden, wenn sie Unpfändbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleistungen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen wollen", rät die Verbraucherzentrale NRW Kontoinhabern dringend, die Umstellung nicht zu verpassen: "Bis spätestens 27. Dezember muss das P-Konto beantragt sein, damit das Existenzminimum auch im Januar 2012 gesichert ist." Für die Umstellung gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps mit auf den Weg:


Weitere Informationen zum P-Konto gibt’s in einem kostenlosen Faltblatt, das in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Im Internet unter www.vz-nrw.de/p-konto.

45/2011

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