Jahreswechsel 2012 und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Zum Jahreswechsel 2012 stehen gravierende Änderungen bezüglich des Kontenpfändungsschutzes an. Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz nach §850l ZPO, der bisher noch parallel zum neuen Kontenpfändungsschutz (§850k ZPO) auf dem P-Konto bestand, ersatzlos wegfallen.
Es wird nur den Pfändungschutz nach §850k ZPO für gepfändete Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind! Insbesondere gilt dies für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonto fallen weg bzw. werden eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse gem. § 850l (alt) ZPO wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgen!
Betroffene Schuldner müssen schon vor dem Jahreswechsel reagieren, wenn sie nicht am 02.01.2012 sehr unliebsame "Überraschungen" erleben wollen.
Es gilt also für alle Schuldner mit gepfändeten Konten, die noch nicht in P-Konten umgewandelt wurden, noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu handeln und ihre Girokonten in P-Konten umzuwandeln!
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» Flyer des Zentralen Kreditausschusses der Bankenverbände (ZKA) |
» Informationsblatt von Prof. Dr. Zimmermann (EH Darmstadt) und Dr. Claus Richter (LAG SB Berlin) |
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