Zuletzt aktualisiert am 8.10.2010, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
08.10.2010

Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto - Position des BMJ

Das sog. "Monatsanfangsproblem" war Anfang August Gegenstand einer vielfach publizierten dpa-Meldung (vgl. am 05.08.2010: Frankfurter Rundschau "Gesetzespanne räumt Konten leer"; BILD "Tausende Sozialhilfe-Empfänger kommen nicht an ihr Geld").

Da Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialrenten) sowie Lohn oft am letzten Werktag eines Monats für den nächsten Monat auf den Konten gutgeschrieben werden, kann folgende Situation eintreten: Der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt, ist bereits verbraucht. Der Freibetrag für den nächsten Monat, für den die Sozialleistung oder der Lohn gezahlt worden ist, kann die Gutschrift noch nicht schützen, da die Gutschrift bereits im Vormonat erfolgt ist. Somit kommt es zum genannten "Monatsanfangsproblem": Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen müsste die Bank als Drittschuldner im schlechtesten Fall den gesamte Betrag dem pfändenen Gläubiger überweisen. Der Schuldner stände ohne ausreichende Mittel zum Lebensuterhalt da.

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der privaten Kreditwirtschaft und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) haben nun eine gemeinsame Kundeninformation zum sog. "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto herausgegeben. Die Kundeninformation beschreibt verschiedene Fallgestaltungen und gibt Hinweise zur Lösung der Problematik. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO. Eine entsprechende Formulierungshilfe ist ebenfalls beigefügt.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung sieht außerdem die Notwendigkeit, allen von einer Kontopfändung Betroffenen zu einem Antrag auf Erneuerung des Moratoriums gemäß § 835 Abs. 3 ZPO zu raten. Eine entsprechende Formulierungshilfe veröffentlichen wir hier ebenfalls.

(02.09.2010) Berlin: Zwischenzeitlich hat auch das BMJ eine Position und eine FAQ zum Monatsanfangsproblem veröffentlicht.

Beide Dokumente finden Sie unten und auf unserer Materialienseite zum P-Konto.

Damit bestehen zur Behebung des Monatsanfangsproblems aktuell zwei konträre Schuldnerschutz-Strategien: Entweder § 765a wie LG Essen (und Zimmermann und ZKA) oder Auszahlungspflicht der Bank wie in der BMJ-Position vertreten.

Die Schuldner sind in der Zwischenzeit die Leidtragenden der gesetzgeberischen Schlamperei! Wenn ein 765a-Antrag abgelehnt wird, bleibt den Schuldnern nur übrig, die Bank per Einstweiliger Anordnung vor dem Prozessgericht zur Auszahlung zu zwingen.

 

 

Downloads

» Abdruck ZVI 9/2010: Einführung: Das sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto (Prof. Dr. Dieter Zimmermann) - Gemeinsame Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto; Formulierungshilfe für den §765a-Antrag zur Bereinigung des Monatsanfangsproblems; Antragsformular: Verlängerung des Moratoriums (§835 Abs 3 ZPO)

» Beschluss AG Erfurt Aufhebung Pfändung

» 765a-Antrag AG Esslingen

» Beschluss AG Esslingen Aufhebung Pfändung

» Beschluss LG Essen Aufhebung Pfändung wegen Monatsanfangsproblematik

» Position des BMJ zur Monatsanfangsproblematik

» FAQ des BMJ zur Monatsanfangsproblematik

Links

» Abkürzungsverzeichnis

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