Zuletzt aktualisiert am 27.06.2010, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
27.06.2010

Bescheinigung zum P-Konto mit Vergleichsrechnung des pfändbaren Betrags anhand der erbrachten Unterhaltsverpflichtungen

Wir stellen eine Tabelle zur Vorbereitung von Bescheinigungen bzw. zum Vergleich von Pfändungsschutzsockelbeträgen und des Einkommens nach Berücksichtigung des Pfändungsbetrags nach §850c ZPO ein.

Die Tabelle unterscheidet bei der Pfändungsberechnung zwischen erbrachten Unterhaltsverpflichtungen und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Letztlich muss in der Beratung abgewogen/entschieden werden, was besser ist (und was wo eingetragen wird) - PKonto oder Beschluss Vollstreckungsgericht ("normaler" Pfändungsbetrag). Heruntergeladen können Sie eine Mustervorlage (xlt) und ein Beispiel (xls), aus der die unterschiedliche Behandlung je nach Unterhaltsleistung/Empfang Sozialleistungen hervorgeht. Das Kleingedruckte: Für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse übernehmen wir keine Gewähr. Rückmeldungen oder Hinweise zur Tabelle nehmen wir gerne über unsere Feedback-Seite entgegen.

Downloads

» Mustervorlage (*.xlt)

» Berechnungsbespiel

Links

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