Zuletzt aktualisiert am 21.06.2009, Martin Langenbahn, Ass. Jur., Caritasverband Karlsruhe e.V.
21.06.2009

Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familienangehörige in der Zwangsvollstreckung

Eine häufige Frage in der Schuldnerberatung ist diejenige, ob Personen, die mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft leben oder aber mit diesem gemeinsam ein Bankkonto unterhalten, von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner betroffen sein können.

Martin Langenbahn vom Caritasverband Karlsruhe e.V. beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der rechtlichen Situation von Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familienangehörigen bei Zwangsvollstreckungen.

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