Zuletzt aktualisiert am 22.06.2009, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
22.06.2009

Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze - Stand 01.07.2009 - aufgrund des sozialrechtlichen Existenzminimums für Schuldner nach § 850d, § 850f Abs. 1 und § 850f Abs. 2 ZPO - aktualisierte Fassung von Beitrag und Musterbescheinigungen

Prof. Dr. Dieter Zimmermann und Stefan Freeman

Die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Zuge von "Hartz IV" hat sich auch auf den Schuldnerschutz bei der Forderungspfändung ausgewirkt. Eine über viele Jahre zwischen Schuldnerberatung, Vollstreckungsgerichten und Sozialämtern eingespielte Vorgehensweise bei der Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach § 850f Abs. 1 Buchstabe a ZPO musste der neuen Gesetzeslage angepasst werden.

Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt und Stefan Freeman, Esslingen, haben ihren Beitrag zu den seit 2005 geltenden Existenzminima nach SGB II und SGB XII zum 01.07.2009 aktualisiert und stellen aktualisierte Rechenbögen zur Verfügung.

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