Zuletzt aktualisiert am 27.08.2008, Martin Langenbahn, Ass. Jur., Caritasverband Karlsruhe e.V.
27.08.2008
Pfändung und Einziehung von Anteilen an einer Wohngenossenschaft in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung
Beitrag zum Praxisthema: Der Insolvenzverwalter kündigt zwecks Einziehung des dem Schuldner bei Ausscheiden aus der Genossenschaft zustehenden Anteils die Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossenschaft.
Die Genossenschaft macht daraufhin von dem Recht Gebrauch, das Mietverhältnis bei Ausscheiden des Genossenschaftsmitglieds zu kündigen. Der Beitrag von Martin Langenbahn untersucht folgende Fragen:
- Kann der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen, um den Wert der Mitgliedschaftsanteile zur Masse zu ziehen?
- Ist die Wohnungsgenossenschaft dann berechtigt, den Wohnraummietvertrag mit dem Schuldner zu kündigen?
- Was gilt in der Einzelzwangsvollstreckung?
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