Zuletzt aktualisiert am 21.01.2007, Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EHF Darmstadt
21.01.2007

(Drohende) Energiesperre: Aktueller Rechtsstand Januar 2007 und Musterschreiben zur Verhinderung einer Energiesperre

Energieschulden und Mietschulden werden als Primärschulden bezeichnet wegen der existentiellen Bedrohung für Schuldner/Angehörige.

Sie gefährden auch den laufenden Beratungsprozess. Ihnen kommt Indikatorfunktion zu, denn Ratsuchende mit Energieschulden haben in aller Regel auch noch andere Zahlungsverpflichtungen! Im Rahmen der Sozialberatung (insbesondere in sozialen Brennpunkten) sind drohende Energiesperren sowie Wohnungskündigungen / Räumungsklagen häufig der konkrete Anlass für Kontaktaufnahmen.

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