Zuletzt aktualisiert am 2.02.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
02.02.2006

Welche Daten speichert die SCHUFA aufgrund eines InsO-Verfahrens?

Immer wieder taucht im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherinsolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden.

Die SCHUFA sammelt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgende Merkmale:

Außergerichtliche Einigung erfolgreich

Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre

Gerichtliches SBP-Verfahren erfolgreich

Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre

Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

Merkmal: Insolvenzverfahren abgewiesen
Löschungsfrist: 5 Jahre

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Merkmal: Insolvenzverfahren eröffnet
Löschungsfrist: 3 Jahre

Ankündigung der Restschuldbefreiung

Merkmal: Restschuldbefreiung angekündigt
Löschungsfrist: 6 Jahre

Versagung der Restschuldbefreiung

Merkmal: Restschuldbefreiung versagt
Löschfrist: 3 Jahre

Erteilung der Restschuldbefreiung

Merkmal: Restschuldbefreiung
Löschfrist: 3 Jahre

Quelle: SCHUFA-Präsentation 2006

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