Welche Daten speichert die SCHUFA aufgrund eines InsO-Verfahrens?
Immer wieder taucht im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherinsolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden.
Die SCHUFA sammelt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgende Merkmale:
Außergerichtliche Einigung erfolgreich
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre
Gerichtliches SBP-Verfahren erfolgreich
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre
Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
Merkmal: Insolvenzverfahren abgewiesen
Löschungsfrist: 5 Jahre
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Merkmal: Insolvenzverfahren eröffnet
Löschungsfrist: 3 Jahre
Ankündigung der Restschuldbefreiung
Merkmal: Restschuldbefreiung angekündigt
Löschungsfrist: 6 Jahre
Versagung der Restschuldbefreiung
Merkmal: Restschuldbefreiung versagt
Löschfrist: 3 Jahre
Erteilung der Restschuldbefreiung
Merkmal: Restschuldbefreiung
Löschfrist: 3 Jahre
Quelle: SCHUFA-Präsentation 2006
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