Zuletzt aktualisiert am 2.02.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
02.02.2006

Verhandeln mit Gläubigern

Markus Bentele, Caritasverband Karlsruhe e.V.

Einführung

1997 habe ich eine mehrtägige Fortbildung zu diesem Thema besucht. Ich bin damals mit großen Erwartungen zu dieser Fortbildung gefahren. Insbesondere erhoffte ich mir, ganz exakte Anweisungen zu erhalten, wie denn nun mit den einzelnen Gläubigern zu verhandeln sei - und dies möglichst in Form von Musterbriefen - damit ich zukünftig bei Verhandlungen nur noch mein Muster aus der Schublade ziehen bzw. die Vorlage von der gespeicherten Datei abrufen müßte und sofort perfekte Verhandlungen führen könnte.

Am Ende der Fortbildung war ich dann zunächst etwas enttäuscht, daß ich genau diese erhofften Formulierungshilfen nicht erhalten habe.

Diese Erwartungshaltung höre ich immer wieder auch bei Einsteigern in die Schuldnerberatung.

Ich möchte daher vorausschicken, daß ich Sie diesbezüglich leider etwas enttäuschen muß! Eine Sammlung an Musterbriefen kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Dies hat einen ganz einfachen Grund: Ich arbeite i.d.R. nicht mit Musterbriefen, da ich es seiten für sinnvoll halte.

Im Laufe meiner Tätigkeit in der Schuldnerberatung habe ich festgestellt, daß die Individualität eines jeden Schuldverhältnisses bzw. eines Falles in der Schuldnerberatung nur sehr schlecht in vorformulierten Musterbriefen zu erfassen ist.  Deswegen setze ich mich bei jedem Gläubigeranschreiben jedesmal aufs neue hin und formuliere jedes Schreiben individuell neu (natürlich verwendet man dabei immer wieder ähnliche Formulierungen; ein Musterschreiben müßte diesbezüglich jedoch genauso abgeändert werden ... ). Aber genau dieser geringfügige Mehraufwand für die Erstellung individueller Schreiben, macht sich meines Erachtens bezahlt.  Denn Musterschreiben bergen die Gefahr, daß die Gläubiger diese Schreiben irgendwann gelangweilt zur Kenntnis nehmen oder sogar ignorieren, da Sie deren Inhalt schon auswendig kennen, weil schon x-mal gelesen... . Die je individuelle Situation des Schuldners ist häufig darin aber nicht treffend wiedergegeben.

Und mit etwas Übung geht es nach meiner Erfahrung genau so schnell, ein Schreiben individuell zu verfassen als ein Musterschreiben entsprechend auf die jeweilige Situation anzupassen.

Gleichwohl möchte ich ihnen natürlich Hilfestellungen an die Hand geben, mit denen Sie in Zukunft vielleicht noch besser -auf jeden Fall aber sicherer- mit den Gläubigern verhandeln können.

Dafür möchte ich die Beziehungen und Verhältnisse zwischen den Betroffenen Parteien (Schuldner - Gläubiger - Berater) etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Rollenverteilung in der Schuldnerberatung

Gläubiger

Schuldner

Ziele:

Geld möglichst

  • schnell
  • kostengünstig
  • mit geringem personellen und organisatorischem Aufwand

beitreiben.

 

Ziele:

  • Befreiung vom Druck, den die Gläubiger ausüben
  • Berücksichtigung/Anerkennung der i.d.R. begrenzten Zahlungsfähigkeit des Schuldners durch die Gläubiger
  • Zahlungen im Rahmen der persönlichen und finanziellen Möglichkeiten leisten
  • "Gesicht wahren" beim Gläubiger

Schuldnerberatung

 

Ziele:

 

  • Interessenausgleich einleiten
  • Schuldner vor ungerechtfertigten Maßnahmen schützen

 

Dabei kann der Schuldnerberater unterschiedliche Rollen einnehmen:

  • "Softinkasso"
  • Vermittler
  • Anwalt
  • Mediator
  • Informant

Voraussetzungen/Grundlagen für erfolgversprechendes Verhandeln mit Gläubigern

Verhandlungen mit Gläubigern im Auftrag des Schuldners zu führen, wenn der Schuldner alleine nicht dazu in der Lage ist oder alleine nicht mehr weiterkommt, ist eine wichtige Aufgabe von Schuldnerberatung.

Um nun möglichst erfolgreiche Verhandlungen führen zu können, ist es notwendig und nützlich, die "Gegenseite" (Vorstellungen, interne Vorgaben, Prinzipien, Handlungsweisen, ... ) möglichst gut zu kennen.

Da die bei uns Rat suchenden i. d. R: nicht nur einen, sondern durchschnittlich 6-10 Gläubiger haben, haben wir es in jedem einzelnen Fall meist auch mit unterschiedlichen Verhandlungspartnern mit je eigenen "Philosophien" und Beitreibungsmethoden zu tun.

Allen Gläubigern gemeinsam ist jedoch das Ziel, ihre Forderung möglichst schnell, kostengünstig und mit geringem Aufwand beizutreiben.  Nur die Herangehensweise und die Mittel, dieses Ziel zu erreichen, sind häufig unterschiedlich. Während der eine Gläubiger versucht, über unzählige Mahnbriefe mit steigendem Nachdruck sein Geld einzutreiben, setzt der andere Gläubiger sehr bald auf das Pferd Zwangsvolistreckung und versucht z. B. den Lohn zu pfänden... .

In der Praxis erleben wir dann häufig, daß Klienten mit mehreren Gläubigern nur punktuell gerade dort Zahlungen leisten, wo der Druck am größten wird (und vielen gelingt es sogar sich auf diese Weise über Jahre hinweg, sich mit ihren Gläubigern -wie auch immer - zu arrangieren).

Grundsätzlich nimmt die Zahlungsbereitschaft dabei um so mehr zu, je stärker eine Beitreibungsmaßnahme die direkte Existenz (Wohnen, Energie, Existenzminimum, Arbeitsplatz) gefährdet.

Ein Verteilen der (wenn überhaupt) im Moment monatlich für die Schuldentilgung zur Verfügung stehenden Beträge nach dem "Gießkannenprinzip" ist aber meist nicht die beste Lösung. Mit dem vorrangigen Ziel, Zwangsvolistreckungsmaßnahmen (E.  V., Lohnpfändung, ...) zu vermeiden kann dies mitunter schnell zu einem "Kampf gegen Windmühlen" werden. Insbesondere wenn ein Schuldner sehr viele Gläubiger hat, wird er irgendwann von dem zunehmenden Druck der Gläubiger erschlagen werden.  Da jeder Gläubiger auch ein möglichst großes Stück von dem ggf. zu verteilenden Kuchen abbekommen möchte, stößt der Schuldner bei nach und nach zunehmenden Ratenvereinbarungen schnell an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit.

Häufig melden sich die Klienten dann genau in dieser Situation bei uns.  Die Erwartungshaltungen der Ratsuchenden sind teilweise sehr unterschiedlich.  Wir werden dann mit beispielsweise folgenden Anliegen konfrontiert: "... Hilfe bei einer Umschuldung erhalten ...", "... endlich den ganzen Druck weg haben ...", "finanzielle Unterstützung erhalten ..." oder"... einfach den "ganzen Krempel" nur in der Beratungsstelle abgeben, damit die sich dann darum kümmern ..." .

Und genau dann sind wir als Berater gefragt und sollten möglichst in irgendeiner Form auch Lösungen anbieten können. Die große Kunst ist es dabei zunächst die Ruhe zu bewahren und sich nicht unter dem Druck der Gläubiger/des Ratsuchenden zu vorschnellen Maßnahmen verleiten zu lassen. Diese Gefahr besteht eindeutig und ich denke jeder, der sich in dieses Arbeitsfeld begibt, macht am Anfang genau diese Erfahrung, daß plötzlich der Druck, den eigentlich der Ratsuchende zu verantworten hat, plötzlich dem Berater anhaftet... .

Als Berater sollte man sich - dies eine kleine Bemerkung am Rande - auch immer darüber im Klaren sein, daß man zum einen nicht für jedes Problem eine Lösung anbieten kann und mögliche Lösungen nicht immer so aussehen, wie es sich die Klienten ursprünglich vorgestellt haben.

Um jedoch überhaupt Lösungen anbieten oder gar eigene Verhandlungen mit Gläubigern führen zu können, sollte man über gewisse Grundlagen und Voraussetzungen Bescheid wissen.

Faktoren, die die Verhandlungsbedingungen maßgeblich beeinflussen können

Gläubiger

Schuldner

  • Werthaltung/Einstellung des Gläubigers/Sachbearbeiters zu Schulden
  • Kompetenzen des Sachbearbeiters
  • Arbeitsbelastung des Sachbearbeiters
  • Dienstanweisungen
  • Vorgaben durch den/die Vorgesetze(n)
  • Bisherige "Zahlungsmoral" des Schuldners
  • Welche Einstellung hat der Schulnder zu Konsum und Schulden?
  • Wie groß ist der Leidensdruck beim Schuldner?
  • Entsteheung und Art der Schulden
  • Was für ein soziales/finanzielles Verhalten hat der Schuldner?
  • Spielen Versagens- und Ohnmachtsgeühle eine Rolle?
  • Verhältnis/Beziehung zum Gläubiger

Schuldnerberatung

  • Kompetenz
  • Arbeitsbelastung
  • Beratungsauftrag
  • Dienstanweisung und Trägerkonzept
  • Fachliche Zielsetzungen
  • Persönliche Einstellungen und Werthaltungen
  • Verhältnis zum Klient
  • Verhältnis zu Bestimmten/Gläubigern

Das Verhältnis Schuldner-Gläubiger

Zunächst ist der Kunde König und wird seitens des Gläubigers hofiert (auch hier bilden in einem nicht gerade als kundenfreundlich bekannten Land wie dem unseren, Ausnahmen wie immer die Regel). Bei Vertragsabschluß (Kreditvertrag, Kaufvertrag, ...) sind Kunde und Gläubiger zumindest vordergründig gleichwertige Vertragspartner.

Erfüllt der Kunde die vertraglichen Vorgaben zuverlässig und regelmäßig wird er weiterhin hofiert. Kommt es jedoch zur Störung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden, z. B. weil der Kunde seine Raten nicht mehr bezahlen kann, entstehen erste Bruchstellen in der Vertragspartnerschaft.

Der Gläubiger reagiert darauf i.d.R. mit einem abgestuften Mahnverfahren:

Die Zahl der Mahnschreiben ist dabei von Gläubiger zu Gläubiger unterschiedlich und hängt auch u. a. von den vertragsrechtlichen Bedingungen ab.

Der vollständige Bruch in der Beziehung Gläubiger-Schuldner tritt ein, wenn keine Vereinbarungen mehr getroffen werden (können) und der Gläubiger das Vertragsverhältnis kündigt. Die Bedingungen hierfür sind meist im sogenannten "Kleingedruckten" festgesetzt und werden i. d. R. vom Gläubiger diktiert.

Der König (Kunde) ist zum Bettelmann (Schuldner) geworden.

Der nun zum Schuldner mutierte Kunde fühlt sich in dieser Situation meist ohnmächtig und glaubt versagt zu haben.  Die Reaktion ist meist Abbruch der Kommunikation aus Schamgefühl oder Aggression.

Folgen:

Der Gläubiger setzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ein, um seine Forderung geltend zu machen. Z. B. Abgabe an einen Rechtsanwalt, die Rechtsabteilung oder an ein lnkassobüro.

Ebenso werden psychologische und moralische Druckmittel eingesetzt, um beim Schuldner Druck und Angst zu erzeugen und ihn -trotz Zahlungsunfähigkeit- doch noch zu Zahlungen zu bewegen. Einzelne Gläubiger unterscheiden sich in der Wahl ihrer Mittel dabei teilweise sehr stark.

Häufig wird auch die Strategie"Zuckerbrot und Peitsche" vom Gläubiger angewandt. D. h. einerseits werden "günstige" Vereinbarungen in Aussicht gestellt (z.  B. Niedrigraten) andererseits werden bei Nichtannahme der Bedingungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Haftstrafe (diese meist haltlos!!) angedroht.

Der Schuldner reagiert darauf häufig mit: 

Daraus resultieren dann häufig noch weitere Schwierigkeiten im sozialen Umfeld (z. B. Partner- und Erziehungsprobleme, Probleme am Arbeitsplatz, falls diese nicht schon vorher vorhanden waren.

Das Verhältnis Schuldnerberatung - Gläubiger

Das Verhältnis Schuldnerberatung-Schuldner

Ist das Beratungsverhältnis (geprägt von):

Verhandlungsgrundsätze

Verhandlungsgrundlagen

Forderungsart

Forderungsverlauf

Reale Möglichkeiten des Schuldners zur Schuldenregulierung

Ziele

Quellen: Fortbildung ISKA zum Thema (inkl. Ergänzungen) sowie eigene Erfahrungen und Schaubilder

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