Zuletzt aktualisiert am 22.08.2011, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
22.08.2011

Kreditvermittlung - Rechnung statt Kredit

Stuttgart, Juli 2011 - Massiv bewerben Kreditvermittler ihre Angebote im Internet, per Postwurfsendung, Zeitungsbeilage oder gar  mit  persönlichen Anschreiben: "Wir lehnen Sie nicht ab" oder "In 14 Tagen  frei von finanziellen Sorgen" lauten die immer ähnlichen Werbebotschaften.  Doch was Verbraucher bekommen, die auf solche Angebote  reagieren, sind lediglich leere Versprechungen und hohe Rechnungen.  Statt der gewünschten Liquiditätszufuhr entstehen so nur  neue Kosten.

Die Maschen, mit denen Verbraucher von unseriösen Kreditvermittlern über den Tisch gezogen werden, ähneln sich: Meldet sich ein Interessent auf  eine Werbeanzeige, erhält er schon nach kurzer Zeit eine Rückmeldung,  die den Eindruck erwecken soll, dass die gewünschte Kreditsumme bereits  bewilligt ist. Die darauf folgenden Rechnungen über pauschale Aufwandsentschädigungen  oder teure Finanzsanierungsverträge und provisionsträchtige  Versicherungen erscheinen dann nur wie der notwendige nächste  Schritt unmittelbar vor Auszahlung des Kredits.

"Hier schlagen Unternehmen mit einer unerhörten Dreistigkeit Profite aus der finanziellen Notsituation kreditbedürftiger Verbraucher", klagt Niels  Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Viele Betroffene  sehen die Rechnung als obligatorischen Bestandteil der Kreditvermittlung  an oder zahlen aus purer Angst vor einem negativen Schufa- Eintrag."

Dass die Vorgehensweisen der Unternehmen dabei zum Teil auch geltendes Recht verletzen, zeigt ein aktueller Fall, der durch die Verbraucherzentrale  Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt wurde: Die Luzern Finanz  GmbH warb damit, schnell und unbürokratisch einen Kredit zu vermitteln.  Die Verbraucher erhielten aber neben der vermeintlichen Kreditzusage  zunächst einen Finanzsanierungsantrag, den sie unterschreiben und zurücksenden  sollten. Für den dann per Nachname zugestellten Vertrag verlangte  das Unternehmen im konkreten Fall 249,50 Euro, die direkt bei Zustellung  der Unterlagen an der Haustür gezahlt werden sollten. Das Unternehmen  konnte durch die Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt werden  und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.

Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber auf, Kreditvermittlungen und Finanzsanierungen der Zulassung und Aufsicht durch die Bundesanstalt  für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen. "Wir brauchen dringend  eine Aufsicht, die solchem Treiben durch Entzug der Erlaubnis ein Ende bereiten und Verantwortliche in die Haftung nehmen kann", fordert Nauhauser.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Aufstellung der in jüngster Zeit erfolgreich abgemahnten Kreditvermittler und rechtswidrigen  Geschäftsbedingungen veröffentlicht, die über die Homepage der Verbraucherzentrale  (www.vz-bw.de/kredite) heruntergeladen werden kann.  Betroffene Verbraucher können sich per Mail (finanzen@vz-bw.de) an die  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden.

Downloads

» Anhang zur Pressemeldung, Fallbeispiel und rechtliche Verstöße einzelner Unternehmen

Links

» Abkürzungsverzeichnis

Nach oben