Überwachungsaufwand für negative Schufa-Merkmale?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilt mit bzw. bestätigt Berichte aus der Praxis, dass es Banken gibt, die ihren Kunden eine Sondergebühr von monatlich EUR 15 berechnen, wenn weitere Schufa-Einträge überwacht werden müssen. Betroffen seien nur Kunden mit negativem Schufa-Merkmal.
Die VZ stellt die Frage, wie die Banken diese Aufwandspauschale begründen und ob diese einer juristischen Prüfung standhält. Die VZ nimmt konkrete Anfragen gerne an und weist darauf hin, das zur Prüfung die AGBs, die Korrespondenz und das Preisverzeichnis der Bank benötigt werden.
Kontakt:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Altersvorsorge, Banken, Kredite
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
Telefon 0711 66 91 48
Telefax: 0711 66 91 60 48
E-Mail: nauhauser(at)vz-bw.de, Internet: www.vz-bw.de
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