Fortbildung zur Pfändungsschutzreform (P-Konto), Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Rheinland-Pfalz e.V. am Dienstag, 16.03.2010 in Mainz (im ZDF)
Mit der am 01.07.2010 wirksam werdenden Reform des Kontopfändungsrechts wird durch die Regeln zum so genannten P-Konto bestimmt, was, wie viel und auf welche Weise Gelder auf einem Girokonto vor Pfändungen geschützt sind. Angesichts der Berechtigung der anerkannten Insolvenzberatungsstelle bestimmte Beträge bindend für die Bank als unpfändbar zu bescheinigen, stellen sich jedoch neue Fragen, auf die die LAG in ihrer Fortbildung eingehen möchte.
Besteht eine Verpflichtung zur Bescheinigung, was wird bescheinigt, was muss dafür geprüft werden, wie sieht eine Bescheinigung aus und was ist mit der Haftung?
Zur Beantwortung aller Fragen bedarf es Kenntnisse über:
- derzeit und befristet weiter geltenden Regeln zur Kontopfändung,
- den neuen Kontopfändungsschutz durch das P-Konto,
- Möglichkeiten des weitergehenden Schutzes über den Basisschutz hinaus,
- Bescheinigungsmöglichkeiten insbesondere des Arbeitgebers und der anerkannten Insolvenzberatungstellen,
- die Umwandlungsmöglichkeit von normalen Girokonten in P-Konten,
- Schutz im Falle der Umwandlung bei vorliegenden Pfändungen,
- Auswirkungen der Reform auf die Aufrechnungsmöglichkeit der Bank,
- Pflichten und Rechte der Kontoinhaber/innen,
- Übergangsregeln.
Eine Diskussion über die Umsetzung in der Praxis ist ausdrücklich erwünscht.
Referent ist Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.
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