Zuletzt aktualisiert am 30.09.2010, Gabriele Kraft
30.09.2010

Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm: Bankgebühren!

Immer mehr Kreditinstitute verlangen Gebühren für Nebenleistungen oder - wie man meinen sollte - selbstverständlichen Service.

Einige Beispiele: Konnte eine Überweisung nicht ausgeführt werden, weil das Konto nicht gedeckt war, schicken die Banken üblicherweise eine Benachrichtigung. Das kostet Bankkunden meist zwischen 1,50 und 3,00 Euro.

Noch wesentlich teurer sind die so genannten Erträgnisaufstellungen. Diese lassen sich die Banken durchaus mit 15 bis 25 Euro bezahlen. Die Entgelte dürfen die Banken sogar erheben, seit die Abgeltungssteuer eine Erträgnisaufstellung überflüssig gemacht hat.

Aber aufgepasst: Nicht alles, was eine Bank in Rechnung stellt, ist auch rechtens. Sie darf keine Gebühr verlangen für Freistellungsaufträge, die Einrichtung von Kontovollmachten, die Rückgabe von Lastschriften, für die Benachrichtigung darüber, für die Auflösung eines Kontos, für die Übertragung eines Depots oder für die Jahressteuerbescheinigung, die obligatorisch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss.

Auch Reklamationen über falsche bzw. unrechtmäßige Abbuchungen muss die Bank kostenfrei bearbeiten und darf dafür keine Entgelte erheben. Ein dicker Batzen Geld wird oft für die Erstellung eines Immobilien-Wertgutachtens erhoben, das die Bank braucht, um zu entscheiden, ob sie einen beantragten Immobilienkredit gewährt oder nicht.

Aber auch hierfür darf sie nach neuester Rechtsprechung eigentlich nichts verlangen, denn sie erstellt das Gutachten ja im eigenen Interesse. Bucht die Bank unrechtmäßig derlei Gebühren von Ihrem Konto ab, dann kann man umgehend eine Rückbuchung verlangen. Durch die Differenz von Soll- und Guthabenzinsen verdient die Bank auch so genug an Ihnen. Da muss sie nicht noch Leistungen zusätzlich in Rechnung stellen, die eigentlich ganz selbstverständlich zum Service dazugehören.

 

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